Altersversorgung: Grundkonzept für die Aktienrente steht

28.03.2023

Dr. Marc-Oliver Lux - Foto: © Lux & Präuner GmbH & Co.KG

Das Projekt der Bundesregierung, eine teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen, nimmt Fahrt auf. Das zeigt ein Konzeptpapier aus dem Bundesfinanzministerium, das der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vorliegt.

Für die sogenannte „Aktienrente“, die das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Anlage am Kapitalmarkt erweitern soll, sollen die institutionellen Voraussetzungen durch ein Gesetzgebungsverfahren im ersten Halbjahr
2023 geschaffen werden. Das „Grundkonzept zur Aktienrücklage“ sehe vor, den
geplanten Kapitalstock in Gestalt einer öffentlich finanzierten und verwalteten
Aktienrücklage einzurichten. Die Erträge aus den Wertpapieren sollen dann von Mitte
der 2030er Jahre an in die Rentenversicherung fließen, um sie finanziell zu stärken.

Die Anschubfinanzierung

Interessant ist vor allem die Anschubfinanzierung der Aktienrente, die das Bundesfinanzministerium ins Auge gefasst hat. So soll der Kapitalstock im kommenden
Jahr mit zehn Milliarden Euro aufgebaut werden, die der Bund als Darlehen aufnimmt.
Das Darlehen wiederum soll der Fonds dem Bund in Höhe seiner Refinanzierungskosten
verzinsen. Dem Konzept zufolge stelle diese Form der Finanzierung die Vorzüge der Aktienrente nicht infrage. Man beruft sich dabei auf empirische Studien, dass durch
Anlagen am Kapitalmarkt im langfristigen Durchschnitt höhere Erträge erzielt werden
können, als Kosten durch die Kreditfinanzierung entstehen. Für den Fonds sei eine
global-diversifizierte, langfristige und kontinuierliche Kapitalanlage geplant.
Auf diese Weise könnten schwierige Marktphasen überbrückt werden, die bei einem kurzen
Anlagehorizont kritisch wären.

Vorteil für den Bund

Der kreditfinanzierte Aufbau des Kapitalstocks hat auch einen klaren Vorteil für die Bundesregierung: Haushaltstechnisch gelte die Finanzierung als Vermögenstransaktion.
Der Bund erwirbt damit Forderungen gegen den Fonds. Die aufgenommenen Kredite
seien daher nicht als Schulden im Sinne der grundgesetzlichen Schuldenbremse
einzustufen. Zudem solle die neue Aktienrücklage für die Rente weitere Mittel erhalten:
Zur Eigenkapitalunterlegung sollen – ebenfalls schuldenregelneutral – im Laufe des
Jahres 2023 Übertragungen von Sacheinlagen in den Kapitalstock erfolgen. Woran hier genau gedacht ist, ist noch unklar. 

Planänderung

Das Projekt der Aktienrente geht auf die FDP zurück. Im Unterschied zu den ursprünglichen Plänen der Liberalen soll der Kapitalstock aber nicht direkt zusätzliche Rentenansprüche der einzelnen Versicherten begründen. Stattdessen sollen die Erträge wie ein weiterer Bundeszuschuss an die Rentenkasse fließen. Unsere Einschätzung: Die Idee der Aktienrente ist grundsätzlich gut. Man hätte nur sehr viel früher damit beginnen sollen. Die Aktie ist am liquiden Kapitalmarkt sicherlich das attraktivste Renditevehikel. Leider hat die geplante Konstruktion des Bundes einen Schönheitsfehler, denn die Anschubfinanzierung erfolgt als Darlehen. Das bedeutet nichts anderes, dass auf Kredit spekuliert wird. Im Eignungstest als sicheres Altersvorsorgeprodukt würde die Aktienrente in dieser Konstruktion daher wohl durchfallen.

Kolumne von Dr. Marc-Oliver Lux von Dr. Lux & Präuner GmbH &  Co. KG in München