Alternative Investments: Bitcoin unterm Weihnachtsbaum?

21.12.2021

Dr. Marc-Oliver Lux, Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG / Foto: © Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG

Da gerne Edelmetalle verschenkt werden, könnte man auf die Idee kommen, statt Gold mal Bitcoin zu schenken. Bitcoin gilt als das neue Gold. Dass die Krytowährung immer so schön als Goldmünze abgebildet wird, fördert natürlich die Assoziation.

Zugegeben, richtig sexy zum um den Hals hängen ist Bitcoin nicht, denn tatsächlich anfassen kann man den „Coin“ eigentlich nicht, handelt es sich doch vielmehr um einen kryptischen Zahlencode. In den meisten Fällen vergoldet Bitcoin daher allenfalls das persönliche Depot. Aber vielleicht lässt sich das virtuelle Geld durch eine nette Verpackung aufpeppen. Die bisherige Wertsteigerung hat Bitcoin auf alle Fälle zu einem Objekt der Begierde gemacht. Der Goldpreis hingegen dümpelt seit einem Jahr eher seitwärts.

Doch wie bekommt man eigentlich Bitcoins? Hierzu gibt es – wie bei Gold - grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Direkt oder indirekt:

  • Direkt kauft man die Coins über sogenannte Kryptobörsen. Das erfordert allerdings einen gewissen technischen Aufwand, denn man muss sich um eine sichere Lagerung kümmern und sollte zumindest die Grundsätze der dahinterstehenden Blockchain-Technologie verstanden haben. Ein Vermögensverwalter kann da nicht weiterhelfen. Der Bezug der echten Coins ist schon aus Sicherheitsgründen eine höchst private Sache. Wer sich dennoch in die Materie hineinfuchsen will, findet im Internet genug Informationen und Anleitungen. Steuerlich kann das direkte Halten von Bitcoin interessant sein, weil Wertsteigerungen nach einem Jahr steuerfrei sind.
  • Indirekt kann über sogenannte Exchange Traded Products (ETPs) – also Wertpapiere - in Bitcoin investiert werden. ETPs kann man so einfach handeln wie ETFs oder Aktien. Viele dieser ETPs sind auch an der Deutschen Börse Xetra gelistet und über die meisten Broker und Depotbanken handelbar. Seit 2020 ist die Verwendung von physisch besicherten ETPs ein einfaches und beliebtes Mittel für Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin geworden. So läuft zum Beispiel die Steuerabführung auf Bankseite beim ETP ganz automatisch - ähnlich wie bei einem ETF unterliegen Gewinne der Abgeltungsteuer. Auch die Verwahrung der Coins muss nicht selbst übernommen werden. Die Überwachung und Autorisierung von Transaktionen aus dem Coin-Bestand, der als physische Besicherung des ETPs dient, erfolgt über einen Treuhänder und einen mehrstufigen internen Genehmigungsprozess.

Einige ETPs bieten sogar einen Auslieferungsanspruch für Privatanleger. Diese Option ist vielen Anlegern auch von Gold-ETPs mit physischer Auslieferung bekannt.

Kolumne von Dr. Marc-Oliver Lux, Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München

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