Allianz mit neuer Rechtsschutzversicherung
17.10.2017
Juristischer Rat ist teuer; da hilft eine Rechtsschutzversicherung / Foto: © Kzenon -stock.adobe.com
Diesen Monat bringt die Allianz ihr neues Privat Rechtsschutz-Angebot auf den Markt. Sie bietet höhere Versicherungssummen und mehr Zusatzleistungen. Der Strafrechtsschutz gilt nun für Beschäftigte aller Branchen.
Die neue Allianz Privat Rechtsschutz ist eine Weiterentwicklung des bisher am Markt sehr erfolgreichen Produkts. „Auf dieser schon guten Basis wollen wir mit noch leistungsstärkeren Produkten weitere Kunden für uns gewinnen“, so Olav Kuschel, Leiter des Allianz Rechtsschutzes.
Mehr Versicherungssumme und mehr Leistung
In der neuen Rechtsschutzversicherung beträgt die Versicherungssumme in der Variante Grundschutz nun 200.000 Euro statt wie bisher 100.000 Euro. Im Plus-Produkt stieg die Summe von 400.000 auf 500.000 Euro. Die größte Erhöhung gab es in der Variante Best, wo die Versicherungssumme um 300.000 Euro auf 1 Mio. Euro stieg. Innerhalb Europas gelten Summen von 2 Millionen Euro im Grundschutz, 5 Millionen Euro in Plus und unbegrenzt in Best. Darüber hinaus leistet der Allianz Rechtsschutz jetzt bei Urheberrechtsverletzung mehr. Wenn einem Kunden etwa der unerlaubte Download von Musik aus dem Internet vorgeworfen wird, ist er jetzt höher abgesichert: in der Variante Plus bis zu 500 Euro und in Best bis zu 1000 Euro.
Erweiterter Versicherungsschutz bei Scheidung und Erbe
Im Familien- und Erbrecht ist in der Variante Plus über die Beratung hinaus auch die außergerichtliche Tätigkeit bis 500 Euro mitversichert, die in Best bereits bis 1000 Euro enthalten ist. „Besonders kundenorientiert ist neu die Tätigkeit eines Mediators in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten in Plus und Best versichert, der durch ein strukturiertes Verfahren versucht, eine von allen Konfliktparteien getragene Lösung herbeizuführen. Gerade in der häufig sehr emotionalen Situationen einer Trennung oder eines ungeklärten Nachlasses kann gerade ein Mediationsverfahren sehr hilfreich sein“, erläutert Olav Kuschel.
Bestattungsvorsorge als neue Zusatzleistung
„Für die Rechtsschutzbranche ist die Integration der Bestattungsvorsorge als Zusatzleistung ein Novum. Diesen immer wieder geäußerten Kundenwunsch haben wir durch die Erfahrungen mit unseren Zusatzleistungen ermittelt. Dieses Highlight hat bisher noch kein anderer Wettbewerber in seine Produkte integriert“, sagt Kuschel. Bisher waren in der Produktvariante Best Testamentserstellung und das Regeln des digitalen Nachlasses enthalten. Nun können Kunden zusätzlich eine Bestattungsverfügung von einem Dienstleister der Allianz erstellen lassen. In dieser können Kunden regeln, wie sie bestattet werden wollen oder in welcher Zeremonie die Trauerfeier gestaltet werden soll.
Änderungen von Verfügungen und Vollmachten sind versichert
In den Allianz Rechtsschutz-Produktvarianten Plus und Best waren bisher nur die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patienten-, Betreuungs- oder Sorgerechtsverfügung eingeschlossen, gleiches gilt für das Testament mit digitalem Nachlass in Best. Jetzt ist auch die spätere Änderung dieser Dokumente und der neuen Bestattungsverfügung abgesichert ‒ auch das einer der Wünsche der ca. 6500 Kunden der Allianz Rechtsschutzversicherung, die bisher eine Zusatzleistung in Anspruch genommen haben.
Strafrechtsschutz für alle Branchen
Der Strafrechtsschutz für Nichtselbständige wurde nun auf alle Branchen ausgeweitet. Damit können beispielsweise auch Arbeitnehmer der Sicherheitsbranche oder der chemischen Industrie einen entsprechenden Rechtsschutz erwerben. Bisher waren die beiden Branchen vom Straffrechtsschutz ausgeschlossen. (ahu)