Allianz kommt geschlossenen Betrieben entgegen
06.04.2020
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Aufgrund der Corona-Krise dürfen Restaurants in Deutschland aktuell nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Umsatzeinbußen sind dabei meist nicht durch die Betriebsschließungsversicherung abgedeckt. Die Allianz hat hierfür nun eine Lösung gefunden.
Alle Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs sowie Restaurants sind derzeit in Deutschland geschlossen, was für die Unternehmen eine existenzielle Bedrohung darstellt. Jedoch können viele Unternehmen keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen. Zum einen erfolgte die Schließung der Betriebe nicht weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit ausgeht, sondern aus generalpräventiven Gründen. Weil es sich beim Corona-Virus zudem um einen neuen Krankheitserreger handelt, die bei Abschluss der Betriebsschließungsversicherung noch unbekannt war, fällt er nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheitserreger, die in der Police versichert sind. Außerdem ist Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben weiterhin die Abgabe und die Lieferung von Speisen gestattet, sodass sie nicht vollständig schließen müssen.
Um ihren Kunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr haben, in dieser schwierigen Lagen zu helfen, hat die Allianz an den vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierten Gesprächen mit den Interessensverbänden der Kunden teilgenommen, insbesondere dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und der Versicherer. Die Beteiligten haben sich auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe in Bayern geeignet. So stellt die Allianz gemeinsam mit anderen Versicherungsunternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.
Die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert. Auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von ca. 30 % zahlt die Allianz für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen 15 % der vereinbarten Tätigkeitsentschädigung – und das, obwohl kein Versicherungsschutz besteht. Die Zahlung der Allianz hat bei Liquiditätsengpässen keine Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen. Der Versicherer erweitert zudem die Hilfe auch für alle Kunden aus anderen Branchen, die eine Betriebsschließungsversicherung ohne Öffnungsklausel abgeschlossen haben. Bei Betrieben, die einen Vertrag mit Öffnungsklausel abgeschlossen haben und bei denen neben einer Vollschließung auch eine Teilschließung eingeschlossen ist, was zumeist bei Krankenhäusern der Fall ist, ist das Coronavirus mitversichert. Der Schaden wird dann im Rahmen und Umfang der Versicherung reguliert.
„Wir freuen uns, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen Kunden in Bayern erreicht haben“, erklärt Dirk Vogler, Firmenkunden- Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. „Wir sehen uns hier in der gesellschaftlichen Verantwortung und es ist uns wichtig, unseren Kunden auch in dieser Zeit als starker Partner zur Seite zu stehen. Die Allianz wird diese für Bayern gefundene Lösung bundesweit ihren Kunden im Bereich Hotels und Gaststätten anbieten, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben.“ (ahu)