Alles in einen Topf oder getrennte Kassen?
09.09.2019
Thomas Wüst, Geschäftsführer valorvest Vermögensverwaltung / Foto: © valorvest
Für die Erreichung gemeinsamer Ziele, sei es nun den Kauf einer Immobilie, die Ausbildungsfinanzierung für die Kinder oder den Übergang ins Rentenalter, ist es wichtig, dass zwischen Lebenspartnern ein Konsens darin besteht, auf welchem Weg und mit welchem Risikogehalt, diese Ziele finanziell erreicht werden sollen. Daher ist es ratsam, Gespräche über die Anlagestrategie immer gemeinsam mit seinem Lebenspartner zu führen und ihn einzubinden, auch wenn es oftmals so ist, dass sich einer mehr und der andere weniger für finanzielle Themen interessiert, meint Thomas Wüst, Geschäftsführender Gesellschafter der Valorvest in Stuttgart.
Wenn es aber um die Erreichung von gemeinsamen Zielen geht, sitzen beide in einem Boot, weshalb hier ein Konsens auch im Sinne einer Partnerschaft wichtig ist und zusammenschweißt. Mit einem Augenzwinkern kann man sehr wohl sagen, dass Gespräche über die Anlagestrategie im Sinne der Paartherapie in der Regel auch ein Abgleich über die jeweiligen Vorstellungen der gemeinsamen Zukunft sind.
Aus Erfahrung heraus bestätigt sich immer wieder: Frauen sind oftmals sicherheitsorientierter als Männer, was leider allerdings regelmäßig auch durchaus rational ist. So verfügen Frauen häufig über geringere Einkünfte als Männer, wodurch es ausgehend von einem Gender Pay Gap eben auch zu einem Gender Savings Gap kommt. Eine geringere Liquiditätsposition bedingt nun einmal objektiv eine geringere Risikotragfähigkeit. Dadurch werden Frauen de facto doppelt diskriminiert: nicht nur weil sie weniger verdienen, sondern weil sie dadurch auch geringere Risiken eingehen können, was die Renditeperspektiven einer Anlage entsprechend reduziert. Je nach Umfang der benötigten Liquiditätsreserve vergrößert sich so der Gender Savings Gap durch einen entgangenen Zinseszinseffekt und ist dadurch sogar noch höher als der ohnehin vorhandene Gender Pay Gap.
Auch gibt es kein Patentrezept dafür, ob ein Ehepaar gemeinsame oder getrennte Kasse machen sollte, da kommt es immer auf die individuelle Situation an. Auch inwieweit es spezielle Regelungen bezüglich des Güterrechts zwischen den Lebenspartnern gibt, die hierbei berücksichtigt werden können. Prinzipiell müssen die Regelungen des Schenkungsrechts sowohl bei gemeinsamen Konten als auch bei Transfers zwischen getrennten Konten beachtet werden. So empfiehlt sich bei Gemeinschaftskonten eine zusätzliche Regelung unter den Eheleuten, dass unter anderem größere Einzahlungen jeweils dem Einzahlenden gehören, damit diese nicht auf den Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro, der unter Eheleuten alle zehn Jahre beansprucht werden kann, angerechnet und es letztendlich zu einer Schenkungsteuerpflicht kommen kann. Diese Steuerfalle sollten Eheleute in Abstimmung mit einem Steuerberater unbedingt vermeiden.
Für gemeinsame Schulden, die zum Beispiel aus einem Hauskauf resultieren, haften beide Schuldner in der Regel gesamtschuldnerisch. In der Praxis konnte ich daraus jedoch keine zusätzlich bindenden Wirkung ausmachen, da eine Beziehung immer auf gegenseitigem Vertrauen basiert und wenn dieses zerstört ist, eine Beziehung auch durch einen gemeinsamen Kredit nicht zusammengehalten wird. Es ist jedoch so, dass beide Partner im Falle einer Trennung bei einem gemeinsamen Kredit, tendenziell zumindest, eher die Motivation auf eine gütliche Einigung auf der finanziellen Ebene haben. Aber auch das ist nur eine Erfahrung aus der Praxis und keine empirische Erhebung.
Kolumne von Thomas Wüst, Geschäftsführender Gesellschafter der Valorvest in Stuttgart