Aigner gegen „Fachchinesisch“

05.09.2013

Produktinformationsblätter für Wertpapiere werden verständlicher. Darauf haben sich Experten der Finanzbranche, der Verbraucherverbände, der Finanzaufsicht und der Bundesregierung in einer Arbeitsgruppe verständigt.

(fw/kb) Unverständliche Fachbegriffe und Verklausulierungen sollen aus den „Beipackzetteln" für Finanzprodukte gestrichen und durch verständliche Formulierungen ersetzt werden. Ein Glossar soll sicherstellen, dass Produktinformationsblätter sprachlich verständlich und einheitlich gestaltet werden. Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich dazu bekannt, dass auch Vertriebsvergütungen und Zuwendungen in einem standardisierten Textbaustein transparent dargestellt werden sollen. Dies soll dazu beitragen, dass Verbraucher die einzelnen Angebote besser miteinander vergleichen können. Nach dem Willen der Arbeitsgruppe sollen die Produktinformationsblätter zu Wertpapieren spätestens ab 01. Dezember 2013 den Empfehlungen entsprechend gestaltet sein.

Seit dem 01. Juli 2011 sind Produktinformationsblätter für alle Wertpapiere vorgeschrieben. Darüber hinaus sind seit dem 01. Juni 2012 Produktinformationsblätter auch für Vermögensanlagen verbindlich. Am 01. Juli 2013 wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung von Produktinformationsblättern auch für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte gelegt.

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