Abgeltungssteuer vor dem Aus?

08.03.2017

Dr. Heinz-Jürgen Tischbein / Foto: © BVR

Ein äußerst seltener Vorgang: Die Politik möchte eine Steuer abschaffen. Nach nur 8 Jahren steht die Abgeltungssteuer vor dem Aus, sehr zum Unverständnis des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

"Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix". Mit diesen Worten führte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück die sogenannte Abgeltungssteuer ein, durch die alle Kapitalerträge auf Kursgewinne, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Damit könnte bald Schluss sein, denn die Politik plant, die Steuer bald wieder abzuschaffen. Die Pläne stoßen aber nicht unbedingt auf Gegenliebe. Für den Steuerexperten Dr. Heinz-Jürgen Tischbein vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist nicht nachvollziehbar, warum einige Politiker die Steuer nach nur 8 Jahren wieder abschaffen will, denn die Steuer habe sich bewährt. "Mein Fazit fällt hier wirklich positiv aus: Seit der Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der Kapitalerträge von den Steuerzahlern viel besser akzeptiert. Das zuvor komplizierte Verfahren wurde deutlich vereinfacht und der Finanzplatz Deutschland insbesondere im europäischen Vergleich nachdrücklich gestärkt. Kurzum: Alle Ziele, die mit der Einführung der Abgeltungssteuer verfolgt wurden, sind aus heutiger Sicht erreicht worden."

Das Argument der Abschaffungsbefürworter, dass die Steuer ohnehin überflüssig sei, weil der inzwischen stattfindende Finanzdatenaustausch eine Steuerflucht ins Ausland erschwere, ist für Tischbein nicht nachvollziehbar. "Dem kann ich nur widersprechen: Ein internationaler Informationsaustausch über grenzüberschreitende Kapitalerträge und eine nationale Abgeltungssteuer sind kein Widerspruch. Der dafür notwendige Informationsaustausch ist derzeit technisch noch gar nicht möglich. Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die nationalen Steuerbehörden in der Lage sind, die erhaltenen Informationen tatsächlich auszuwerten." Der Steuerrechtsexperte widerspricht auch der Auffassung, dass die Abgeltungssteuer ein Privileg der Reichen sei und eine Abschaffung somit wieder Gerechtigkeit herstellen würde. "Der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent ist kein Privileg für die Reichen. Schon deshalb nicht, weil Dividendenerträge bereits vom auszahlenden Unternehmen mit 30 Prozent versteuert werden. Nur der nach diesem Steuerabzug verbleibende Gewinn kann tatsächlich ausgeschüttet werden. Die Dividende wird dann beim Anleger zusätzlich mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert. Als BVR sind wir der festen Überzeugung, dass die Abgeltungssteuer keineswegs ausgedient hat. Vielmehr ist es so, dass sie unverändert ihren Zweck erfüllt und deshalb als einfache, transparente und gerechte Besteuerung der Kapitaleinkünfte beibehalten werden sollte." (ahu)

www.bvr.de