Ab heute arbeiten wir für die eigene Tasche

17.07.2018

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Anlässlich des sogenannten „Steuergedenktages“ kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Bundesregierung und stellt vier zentrale Forderungen auf.

Seit heute Morgen um 4.40 Uhr arbeiten Bürger und Betriebe für den eigenen Geldbeutel. Das geht aus Berechnung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hervor, der den heutigen Tag deshalb zum „Steuergedenktag“ auserkoren hat. Zuvor wurde das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler erwirtschaftet haben, rechnerisch an den Staat abgeführt. So liegt laut BdSt die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote in Deutschland bei 54,3 %, so hoch wie noch nie zuvor. Den deutschen Arbeitnehmern bleiben somit von jedem verdienten Euro nur 45,7 Cent. Somit liegen die deutschen Steuerzahler mit ihren Nettoeinkommen im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld, obwohl sie relativ hohe Bruttoverdienste erzielen.

Als Grund für die hohe Belastungsquote macht der BdSt vor allem heimliche Steuererhöhungen aus. So führe die gute Entwicklung der Einkommen dazu, dass immer mehr Bürger höhere Steuersätze zahlen müssten. Wie der Staat darüber hinaus die Bürger belastet, hat der BdSt im „BdSt Belastungs-Check 2018“ dargestellt. Aus den Befragungen des Verbandes geht hervor, dass 90 % der Deutschen Steuern und Abgaben als „zu hoch“ empfinden. Dies ist der höchste Wert bei diesen Befragungen seit März 2015. Deshalb stellt der BdSt drei zentrale Forderungen auf.

Reform des Einkommensteuertarifs

Während die durchschnittlichen Bruttolöhne in Deutschland seit 2010 um 25 % angestiegen sind, wurde die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz nur um 3,9 % angehoben. „Es ist absolut indiskutabel, dass selbst Durchschnittsverdiener gefährlich nahe an den Spitzensteuersatz herankommen“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Durch eine Reform des Einkommenssteuertarifes soll vor allem die Mittelschicht entlastet werden. Der BdSt schlägt hierzu vor, den Steuertarif abzuflachen und dass der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greift. Zudem soll der Einkommenssteuertarif sprichwörtlich „auf die Räder gestellt“ werden, d.h. die Eckwerte – vom Grundfreibetrag bis zur Einkommensgrenze des Spitzensteuersatzes – sollen jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

Komplette Abschaffung des Soli

Seit vielen Jahren steht der Solidaritätszuschlag in der Kritik und er ist laut BdSt weder zeitgemäß noch verfassungsfest. Deshalb soll er Ende 2019 abgeschafft werden, wenn die Finanzhilfen für den „Aufbau Ost“ ohnehin auslaufen. „Der Soli hat seine Rechtfertigung längst verloren – schon seit Jahren nimmt der Bund viel mehr Soli ein, als er für den `Aufbau Ost´ ausgibt“, betont Holznagel. „Die Politik muss die Sondersteuer komplett und für alle abschaffen – das kann der Bundestag ohne Zustimmung des Bundesrats umsetzen. Der zögerliche Teilabbau ist eine Blamage für die große Koalition und keinem Bürger glaubhaft zu vermitteln!“

Bereits seit vielen Jahren setzt sich der BdSt für eine Abschaffung des Solis ein und unterstützt seit mittlerweile zehn Jahren die Klage eines niedersächsischen Steuerzahlers. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Argumentation des BdSt gefolgt und hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Runter mit den Wohnnebenkosten!

Zu den immer weiter steigenden Immobilienpreisen trägt laut BdSt der Staat wesentlich bei. So lag beispielsweise das Aufkommen der Grunderwerbssteuer im Jahr 2010 noch bei 5,3 Mrd. Euro, in diesem Jahr liegt es bei 13,8 Mrd. Euro, ein Anstieg von 163 %. Der BdSt fordert für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum mindestens eine Freistellungsregelung einzuführen. Besonders Familien soll damit der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden. „Der Gesetzgeber muss für steuerlich günstiges Wohnen sorgen und darf Mieter, Eigentümer oder Investoren nicht länger mit neuen Vorschriften und höheren Belastungen gängeln“, fordert Reiner Holznagel mit Verweis auf die Grundsteuer.

Wie hoch die steuerliche Belastung für den Besitz von Wohneigentum ist, zeigt das aktuelle Hauptstadt-Ranking des BdSt, bei dem sechs verschiedene Wohnnebenkosten unter die Lupe genommen wurden. So fallen in Hamburg jährlich 1.050 Euro an, während in Magdeburg jährlich nur 296 Euro fällig werden. Dieses Kostengefälle würde die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht verdeutlichen. So werde in den neuen Bundesländern die Grundsteuer auf Basis der Wertverhältnisse von 1935 berechnet, während in den alten Bundesländern die Werte von 1964 zugrunde gelegt werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Bewertungsregeln verworfen hat, ist eine Reform der Grundsteuer erforderlich. „Wir schlagen ein einfaches Flächenmodell vor, das auf Grundstücksgröße und Wohnfläche basiert“, so Holznagel. „Die Grundsteuer-Misere steht symbolisch für unseren Appell an die Politik: Wohnen in Deutschland muss bezahlbar sein!“

Runter mit der Stromsteuer

Der BdSt fordert zudem, die Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestniveau zu reduzieren, damit die Verbraucher nicht länger durch die Strompreise übermäßig belastet werden. So liegt der Stromsteuersatz um das 20-fache über dem EU-Mindeststeuersatz für die nicht-gewerbliche Verwendung von Strom. (ahu)

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