Ab 64 im Dauer-Urlaub

08.05.2016

Ab dem 64. Lebensjahr startet der 365-Tage-Urlaub © drubig-photo

Haben – das Taschengeld für 365-Tage-Urlaub planen

Das Einkommen im Ruhestand speist sich in der Regel aus drei Quellen: der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie privaten Einkünften, zum Beispiel aus einer Rentenversicherung oder einer vermieteten Immobilie. Zu beachten ist dabei, dass Rentner nicht nur in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, sondern immer öfter ihre Einkünfte auch versteuern müssen. Bei der gesetzlichen Rente wird dabei ein Rentenfreibetrag berücksichtigt, der kontinuierlich sinkt: Bei Rentenbeginn 2016 beträgt er noch 28 Prozent, bei Rentenbeginn ab 2040 null Prozent. Da der Freibetrag als fester Eurobetrag berechnet wird, kann es sein, dass Ruheständler durch spätere Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen. 2016 werden dadurch voraussichtlich rund 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig, so das Bundesfinanzministerium. Auch die Inflation muss bei der Berechnung des künftigen Einkommens berücksichtigt werden. Sie ist im Moment zwar extrem niedrig, aber das kann sich ändern. Bereits eine Inflationsrate von zwei Prozent – das entspricht dem Stabilitätsziel der EZB – führt dazu, dass die Rente in zwanzig Jahren fast ein Drittel ihrer Kaufkraft verliert.

Im Alter richtig anlegen

Wenn der errechnete Bedarf das voraussichtliche Einkommen übersteigt, gibt es zwei Möglichkeiten: Ausgaben einschränken oder zusätzliche Einkünfte aus vorhandenem Kapital erzielen. Zusätzliche Liquidität und Renditechancen bieten zum Beispiel Investmentfonds: Angesichts der steigenden Lebenserwartung können dabei je nach persönlicher Risikobereitschaft auch Aktien- oder Multi-Asset-Fonds mitberücksichtigt werden.

Pflegerisiken spätestens jetzt absichern

Auch der bestehende Versicherungsschutz sollte mit Rentenbeginn kritisch überprüft werden. Das betrifft besonders die individuelle Absicherung im Pflegefall. Je nach Pflegestufe ist eine Versorgungslücke von über 2.000 Euro im Monat möglich, wenn sich Ältere im Ernstfall allein auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen. Um die Lücke zu schließen, muss Sparvermögen aufgebraucht werden – reicht das nicht aus, greift die Pflegeversicherung unter Umständen auf das Vermögen der Kinder. Eine Pflegezusatzversicherung gegen Einmalbeitrag schützt das Vermögen und kann auch noch im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen werden. Wer im Alter häufiger auf Reisen gehen möchte, sollte spätestens jetzt über eine Auslandsreise-Krankenversicherung nachdenken, die für relativ geringe Beiträge auch schwere Krankheiten und Rücktransporte absichert. Einige Policen wie zum Beispiel Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen können im Ruhestand unverändert weiterlaufen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge ist dagegen nicht mehr nötig, auch auf eine Risiko-Lebensversicherung kann jetzt oft verzichtet werden. Tipp: Der Rentenlücken-Rechner, des Fondsverband BVI, könnte helfen, eine drohende Rentenlücke zu erkennen und frühzeitig gegenzusteuern. Dietmar Braun