5 Tipps zur Prävention von Frostschäden

17.01.2024

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Jedes Jahr verursachen eingefrorene Wasserleitungen durchschnittlich bis zu 32.000 versicherte Schäden in Deutschland. Das geht aus Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Somit entsteht im Schnitt eine jährliche Schadenssumme von rund 115 Millionen Euro. „Etwa zwei bis drei Prozent aller Leitungswasserschäden werden durch Frost verursacht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „2022 haben die Wohngebäudeversicherer für 1,1 Millionen Leitungswasserschäden über 3,8 Milliarden Euro an ihre Kunden gezahlt.“

Wasserleitungen auf ausreichenden Frostschutz überprüfen

Angesichts der winterlichen Temperaturen in Deutschland rät der GDV allen Hausbesitzern, ihre Wasserleitungen auf ausreichenden Frostschutz zu überprüfen. Bereits mit einfachen Mitteln können eingefrorene und geplatzte Wasserleitungen und teure Schäden vermieden werden.

Frostschäden effektiv vorbeugen

  • Ausreichend heizen: So simpel wie wichtig ist es, dass alle Räume genug beheizt werden, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern. Das gilt insbesondere für wenig genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WCs. Das Heizungsventil sollte nie vollständig geschlossen werden.
  • Nicht auf den Frostwächter verlassen: Die Frostschutzstellung (*-Markierung) am Heizkörperventil bietet nur bedingten Schutz. Zwar schützt sie die Heizkörper selbst vor Frost, die Rohre jedoch nicht. So können Rohre, die weiter entfernt vom Heizkörper liegen, bei sehr kalten Temperaturen einfrieren.
  • Wasserleitungen leeren: Leitungen, die im Außenbereich oder in dauerhaft unbeheizten Räumen liegen, sollten vom Wasser getrennt und entleert werden, um Frostschäden zu verhindern.
  • Isolierung verbessern: Undichte Fenster oder Außentüren sollten isoliert werden, damit Wasserleitungen nicht durch kalte Zugluft einfrieren können. Kellerfenster sind hier eine häufige Schwachstelle, die Hausbesitzer dringend überprüfen sollten.
  • Wasserrohre schützen: Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit Isoliermaterial vor Kälte geschützt werden.

Versicherungsschutz bei Frostschäden

Sind trotz Prävention Leitungen eingefroren, greift die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu zählen Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen. (mho)

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