5 Tipps für den erfolgreichen Verkauf einer Privatimmobilie

15.06.2021

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Für den Verkauf einer Privatimmobilie gibt es verschiedene Optionen. Auf der eine Seite lässt sich dies in Eigenregie umsetzen. Und auf der anderen Seite kann das Vorhaben an einen Makler abgegeben werden. Der Vorteil von einem Makler liegt in einem geringeren Zeit- und Nervenaufwand sowie in dem vorteiligen Marktwissen. Allerdings hat der Privatverkauf auch seine Vorzüge. Diese liegen vor allem in der höheren Kontrolle über den Verkauf und dem zusätzlichen Spielraum durch die Einsparung der Maklerprovision. Aber worauf ist bei dem Verkauf der eigenen Immobilie zu achten?

Tipp Nr. 1:  Genügend Zeit in die Vorbereitung investieren

Der Verkauf einer Immobilie ist kein einfaches Projekt. Es müssen verschiedenste Aspekte beachtet werden, sodass der Verkaufspreis höchstmöglich ausfällt. Unterlagen, die von den amtlichen Stellen benötigt werden, können mitunter mehre Woche in Anspruch nehmen. Aber auch Fachkenntnisse sind für den Verkauf notwendig.

Daher empfiehlt sich eine gute Vorbereitung auf das Vorhaben. Welcher Verkaufspreis soll erzielt werden? Wie und über welchen Zeitraum erfolgt die Zahlung für die Immobilie? Welche Wohnmöbel sollen mit verkauft werden? Sind private Immobilien-Darlehen von dieser Entscheidung betroffen? Dies sind nur einige Beispiele, die in der Vorbereitung beachtet werden sollten.

Tipp Nr. 2: Den richtigen Verkaufspreis festlegen

Liegt der Verkaufspreis weit über den marktüblichen Preisen in einer Region, schreckt dies mögliche Interessenten ab. Andersherum fällt es sich bei einem zu niedrigen Preis. Die Privatimmobilie wird mit Verlust an einen glücklichen Käufer abgegeben. Aber welche Faktoren spielen bei der Preisbildung eine Rolle? Um den besten Preis am Markt zu erzielen, können Privatpersonen das Haus schätzen lassen und sich an den folgenden Punkten orientieren:

  • Wohnfläche / Grundstücksfläche und Ausrichtung
  • Lage der Immobilie
  • Örtliche Quadratmeterpreise
  • Baujahr / Zustand des Hauses
  • Durchgeführte Renovierungen und Besonderheiten

Tipp Nr. 3: Aufwertungsarbeiten an der Immobilie durchführen

Die Optik eines Hauses ist das erste, was potenziellen Interessenten bei einer Besichtigung oder in Online-Portalen ins Auge springt. Aus diesem Grund sollte die Immobilie von innen sowie von außen gründlich gereinigt werden.

Zu Beginn empfiehlt es sich, das Haus von unnötigen Gegenständen zu entrümpeln und allgemeine Sauberkeit herzustellen. Anschließend sollten auch Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Danach folgt die Reinigung der Fassade sowie das Stutzen von Bäumen, Sträucher und dem Rasen.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Zudem wirkt sich dieser Punkt auch auf die Vertrauensbildung zwischen Käufer und Verkäufer positiv aus.

Tipp Nr. 4: Onlinepräsentation nutzen

Nachdem die Privatimmobilie nun deutlich aufgewertet ist, gilt esm, ansprechende sowie aussagekräftige Bilder anzufertigen. Diese werden für alle gängigen Immobilienplattformen im Internet benötigt. Je detaillierter ein Haus beschrieben und bebildert wird, desto erfolgreicher wird eine digitale Anzeige. Mängel sollten offen kommuniziert werden. Sie können in der digitalen Welt zwar vertuscht werden, doch spätestens bei einem Besichtigungstermin wird der Schwindel auffliegen. Bei den Bildern ist gerade innen auf eine ausreichende Helligkeit zu achten.

Tipp Nr. 5: Keine Schlüsselübergabe ohne Zahlung

Kommt es zu der Preisverhandlung im Immobilienverkauf, ist zuerst etwas Verhandlungsgeschick gefragt. Hierfür ist es ratsam, vor dem Termin den für sich selbst niedrigsten Verkaufspreis festzulegen und die Bonität des Käufers zu überprüfen. Ebenso werden dann auch die Konditionen für den Ein- und Auszug beider Parteien festgelegt. Sind sich der Verkäufer und der Käufer unsicher was beim Kaufvertrag wichtig ist, kann ein Notar unabhängige Beratungen leisten. Zu seiner Unabhängigkeit ist der Notar verpflichtet.

Wichtig am Ende des Verkaufsprozesses ist es, dass der Schlüssel erst nach Zahlungseingang überreicht wird. Aber Vorsicht, der Käufer kann die Geldmittel zurückhalten, sofern unvorhergesehene Nachbesserungsarbeiten anfallen.

Autor: Steffen Schmerbach