5 Irrtümer über den eCall
13.12.2018
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Auch für Versicherungen gewinnt das seit einigen Monaten in Neufahrzeugen vorgeschriebene automatische Notrufsystem eCall an Bedeutung. Dennoch gibt es hier von Seiten der Kunden einige Missverständnisse.
Durch eine EU-Verordnung müssen seit Ende März alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Während Automobilhersteller das Thema schon länger auf der Agenda haben, sind auch für Versicherungsunternehmen neuartige Mobilitätsservices, die im Zuge der Entwicklung vernetzter Fahrzeuge immer verbreiteter werden, von hoher Bedeutung. Jedoch haben bislang längst nicht alle Kfz-Versicherer geprüft, inwieweit das Thema Notrufservice für das eigene Produktportfolio in Frage kommt. „Dazu dürften nicht zuletzt die folgenden fünf weit verbreiteten Irrtümer über das Notrufsystem beigetragen haben, die uns in der Praxis immer wieder begegnen“, erklärt Stefan Gross, Leiter Mobility Services der Bosch Service Solutions GmbH. Mit diesen fünf Irrtümern klärt Bosch nun auf.
Erste Fehlannahme: Den eCall-Notruf gibt es nur für neue Fahrzeugmodelle
Diese Aussage ist zum Teil richtig. So bezieht sich die EU-Verordnung richtigerweise nur auf Systeme, die in neuen Fahrzeugmodellen direkt ab Werk als Komponente fest verbaut sind. Dabei sind zwei Systeme zu unterscheiden: Einmal der unter Anleitung der EU entwickelte 112 eCall. Zum anderen die sogenannten Third Party Service Provider (TPSP) eCalls von privaten Anbietern, die ebenfalls der E-Norm zum eCall entsprechen. Dies umfassen in der Regel mehr unfallrelevante Informationen als vom Gesetzgeber vorgesehen. Somit lassen sich auch Gebrauchtwagen und Neuwagen älterer Modellreihen mit den lebensrettenden Systemen ausstatten. Diese Nachrüstungslösungen ermöglichen Notrufsysteme, die genauso funktionieren wie bei einem neuverbauten eCall-System.
Zweite Fehlannahme: Nur Autohersteller können einen Notrufservice anbieten
Diese Aussage trifft ebenfalls nur zum Teil zu: So gilt dies für integrierte TPSP-Systeme, bei denen der Autohersteller den eCall an einen Dienstleister weiterleitet. Doch die Lösungen zum Nachrüsten können ebenso gut die Kfz-Versicherer ihren Kunden als Produkt anbieten – einschließlich der dazugehörigen Dienstleistung.
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