Kabinett verabschiedet KAGB-Entwurf

07.02.2013

© Gina Sanders - Fotolia.com

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht beschlossen, mit dem die Basis für ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gelegt wird. Dies teilte der Verband Geschlossene Fonds (VGF) in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Im Vergleich zum Diskussionsentwurf vom 18. Juli enthält der Kabinettsbeschluss wichtige Änderungen für Anbieter geschlossener Fonds:

Ursprünglich sollten für geschlossene Fonds nur Investments in Erneuerbare Energien, Flugzeuge, Immobilien, Schiffe, Projekte aus dem Bereich ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaften) sowie unter speziellen Voraussetzungen Private-Equity-Dachfonds erlaubt sein. Jetzt ist geplant, dass daneben auch Investitionen in Sachwerte wie Container, Private Equity, Wald und Eisenbahn-Logistik zulässig sind. Bei Fonds, die in lediglich ein Asset investieren, wird die Mindestbeteiligung von ursprünglich geplanten 50.000 auf 20.000 Euro herabgesetzt. Fonds für Kleinanleger müssen gleichmäßig in mindestens drei Sachwerte investieren oder das Ausfallrisiko in anderer Form hinreichend streuen. Die vorgesehene Beschränkung der Fremdkapitalaufnahme bleibt erhalten, wird aber von 30 auf 60% des Fondsvolumens angehoben.

"Die Veränderungen zum Diskussionsentwurf waren notwendig und sind gut für den Fondsstandort Deutschland. Denn an den neuen Rahmenbedingungen hängen volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen und Arbeitsplätze. Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren werden wir uns für Präzisierungen und Verbesserungen einzelner Detailregelungen einsetzen. Hier gibt es noch einiges zu tun, insbesondere bei den Übergangsregelungen. Aber die Gesamtlinie des Entwurfes stimmt", sagte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Derzeit vertritt der VGF insgesamt 63 Mitglieder, darunter 41 Anbieter geschlossener Fonds und 22 Fördermitglieder.

www.vgf-online.de