Zweites Pooltreffen des AfW
07.05.2018
Die Teilnehmer des Pooltreffens am 2. Mai / Foto: © AfW
Die Teilnehmer des zweiten Pooltreffens des Bundesverbandes AfW haben viele weitere Vereinbarungen getroffen, um die bald in Kraft tretende DSGVO optimal umsetzen zu können.
In knapp drei Wochen tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft. Da hiervon besonders die Finanz- und Versicherungsvermittlungsbranche betroffen ist, haben sich am vergangenen Mittwoch in München die Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools zu einem Fortsetzungstreffen zusammengefunden. Bereits das erste Treffen Mitte April fand auf Initiative und organisiert vom Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW statt. Bei den Treffen soll die Schaffung eines brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Standards erreicht werden.
Viele Makler brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
Auf dem Treffen bekräftigten die Teilnehmer die Position des AfW, dass Versicherungsmakler mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht ein einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten umfangreich verarbeiten. Diese Position beruht auf einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragen der Bundesländer.
Kein „Musterpool“ für Makler
Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools waren sich die Anwesenden darüber einig, dass sich diese über mehrere Varianten rechtlich korrekt darstellen lässt. Sie erklärten, dass das individuell in Frage kommende Modell von der spezifischen und objektiv gegebenen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pool abhänge. Es müsse mit dem größten Verantwortungsgefühl für die jeweils betroffenen Kunden sowie für kooperierende Makler geklärt und dargestellt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Aufstellung und Geschäftsmodelle der teilnehmenden Pools verbiete sich eine einheitliche, standardisierte Aussage hierzu.
Kunde muss Einwilligung geben
Die Anwesenden waren sich ausdrücklich darüber einig, dass vorbehaltlich der Möglichkeit der Datenverarbeitung wegen vorliegendem berechtigtem Interesse nach Art. 6 DSGVO grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird, erforderlich sein wird, um dem Transparenzgedanken der DSGVO Rechnung zu tragen. Lediglich vorsorglich werden die Pools mit geeigneten und angemessenen Vorkehrungen dafür Sorge tragen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt und dies anhand geeigneter Maßnahmen überprüfen. Eine einheitliche Einwilligungserklärung soll über den Verband erarbeitet werden. Diese soll dann als Branchenstandard etabliert werden. Hierbei soll auch die Kooperation mit weiteren Brancheninitiativen gesucht werden.
Ein rückwirkendes Anschreiben der betroffenen privaten Endkunden in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools – in Ermangelung eines expliziten gesetzlichen Erfordernisses, wird nach Auffassung der Anwesenden nicht für nötig gehalten. Ebenfalls keinen Raum sahen die Anwesenden für eine analoge Anwendung. Zwar werde derzeit in der Literatur eine solche Verpflichtung mit Blick auf den Erwägungsgrund 171 S. 3 zur DSGVO, welcher aussagt, dass eine neue Einwilligung nach DSGVO dann eingeholt werden muss, wenn eine vorherige Einwilligung nach Bundesdatenschutzgesetz nicht korrekt eingeholt worden ist, diskutiert, eine analoge Anwendung auf die Informationsverpflichtung nach Art. 13 ff. DSGVO, welche auf den Zeitpunkt der Erhebung abstellen würde, ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der Norm jedoch nicht.
Die Anwesenden vereinbarten eine weitere intensive Zusammenarbeit und Begleitung bei der praktischen Umsetzung der DSGVO über den 25.05.2018 hinaus.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die teilnehmenden Pools, die auch in der Initiative „Pools für Makler“, welche vor einigen Jahren durch den AfW initiiert wurde, ihre Verantwortung im Rahmen dieser Treffen wahrnehmen. Sie zeigen bei der Befassung mit dem komplexen Thema Datenschutz eine hohe Bereitschaft, zu praxisnahen aber auch dem Anliegen der DSGVO gerecht werdenden Lösungen zu kommen. Zu 100 % perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen - auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option“, zieht Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, ein Fazit der Veranstaltung.
Anwesend waren bei dem Treffen
ARUNA GmbH, blau direkt GmbH und Co. KG, degenia Versicherungsdienst AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, Netfonds AG, VFV GmbH – Der Sachpool, WIFO GmbH. (ahu)