Zurich setzt auf besondere Fondsanteilsklassen
18.06.2018
Jacques Wasserfall, Head of Life Technical der Zurich Gruppe Deutschland / Foto: © Zurich Deutschland
Die Zurich Versicherung nutzt eine gesetzliche Sonderregelung, um eine Minderung der Wertentwicklung der Fonds zu verhindern, in die sie mir ihren fondsgebundenen Versicherungen investiert.
Seit Jahresbeginn gilt das Investmentsteuerreformgesetz. Dadurch werden in Deutschland inländische Dividenden deutscher Fonds mit einer Körperschaftssteuer von 15 % belegt, was zu einer Minderung der Wertentwicklung der betroffenen Fonds führt. Eine gesetzliche Sonderregelung für geförderte Produkte wie Riester- und Basisrentenverträge ermöglicht Investmentgesellschaften jedoch, sogenannte „Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger“ anzubieten. Bei diesen Anteilsklassen müssen die Investmentgesellschaften auf Fondsebene keine Steuer auf die inländischen Dividenden abführen. Von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung profitieren auch Kunden der Zurich Versicherung. So hat der Versicherer die betreffenden Anteilsklassen mit Anlageschwerpunkt Deutschland zum Jahresbeginn in das eigene Fondsportfolio integriert. Dieser Vorgang erfolgte kostenlos.
„Die 15 % Körperschaftsteuer fallen bei unseren fondsgebundenen Produkten mit den besonderen Fondsanteilklassen nicht an. Ein klarer Vorteil von dem Zurich Kunden profitieren“, so Jacques Wasserfall, Head of Life Technical der Zurich Gruppe Deutschland. „Zurich hat die betroffenen Bestandsverträge automatisch auf die steuerbegünstigten Fondsanteilklassen umgeschichtet. Auch Neukunden können auf die ‚Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger‘ zugreifen.“ (ahu)