Wenn ein Pferd um sich tritt…

30.06.2021

Foto: © Nadine Haase - stock.adobe.com

… oder anderweitig Schäden anrichtet, kann es sehr schnell teuer werden. Die Experten der GHV raten deshalb Pferdebesitzern eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen, auch wenn dies nicht Pflicht ist.

Deutschlandweit gibt es ca. 3,9 Mio. Reiter und ca. 900.000 Pferdehalter. Dabei bleibt es nicht aus, dass der Kontakt zwischen Mensch und Tier nicht immer störungsfrei verläuft. Ein großes Problem ist, dass Pferde Fluchttiere sind, die sich losreißen und durchgehen, wenn sie erschrecken. Aufgrund ihrer Größe und Geschwindigkeit sind sie dann kaum zu halten und können dann große Schäden anrichten. Am häufigsten passieren diese Unfälle beim Reiten selbst, dem Ausführen der Tiere zu Fuß oder auf der Koppel. Weil die Tierhalter für die entstandenen Schäden auch dann aufkommen müssen, wenn sie selbst keine Schuld trifft, sollten sie über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. „Die Pferdehaftpflicht ist, im Gegensatz zu anderen Tierhaftpflichtversicherungen, keine Pflichtversicherung. Sie bietet Pferdehalterinnen und Pferdehaltern aber einen umfassenden Schutz vor den möglicherweise erheblichen finanziellen Folgen eines Unfalls. Für den Pferdehalter sollte sie daher zum Standard gehören“, erklärt Volker Lauenstein, Produktmanager der GHV Versicherung.

Die Pferdehalterhaftpflicht der GHV schützt den Pferdehalter, wenn durch sein Pferd Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Zudem sind auch Familienangehörige und Personen, mit denen der Halter in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, ebenso mit versichert wie Mit-Besitzer und Privatpersonen, in deren Obhut sich das Tier befindet, wenn der Halter im Urlaub ist. Zudem besteht auch für Reitbeteiligungen Fremdreiter Versicherungsschutz bei Schäden gegenüber Dritten. Auch Ansprüche der Reitbeteiligungen und Fremdreiter gegenüber dem Pferdehalter sind abgesichert.

Der Pferdehalter ist außerdem vor unliebsamen und möglicherweise teuren Überraschungen bei der Teilnahme an Veranstaltungen und den entsprechenden Vorbereitungen abgesichert. So deckt die Police Trainings, Schauvorführungen, Pferderennen, Turniere und die nichtgewerbliche Nutzung des Tieres als Therapiepferd ab. Im Komfort- und Premiumtarif gehört auch die unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer dazu. (ahu)