Wenn Bello einen teuren Unfall verursacht
22.08.2022
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Der Hund gilt als des Menschen bester Freund. Doch leider passieren auch den liebsten unter ihnen Unfälle, die sehr schnell sehr kostspielig werden können. Anhand eines Szenarios mit zwei Varianten besprechen wir die Haftungsfrage und stellen verschiedene Produktlösungen vor in den Bereichen THV und Tierkrankenversicherung vor.
Es ist Sonntag, die Sonne scheint, angenehme Temperaturen – beste Bedingungen für einen entspannten Besuch auf der Hundewiese. Unser Hund ist bereits erwachsen, gut erzogen und erfahren im Umgang mit anderen Vierbeinern und Menschen. Es spricht also nichts dagegen, unserem lieben Bello mal freien Auslauf und das unbeschwerte Toben mit anderen Hunden zu gönnen. Natürlich alles im extra dafür gekennzeichneten Bereich, in dem kein Leinenzwang besteht. Wir schauen zu, wie Bello ausgelassen mit seinem Hunde-Freund Hasso spielt, ihm im Vollsprint nachjagt – und dabei mit voller Wucht im Eifer des Spiels Hassos Besitzer umrennt. Dieser erleidet beim Fall einen Kreuzbandriss, muss im Krankenhaus operiert werden und fällt arbeitstechnisch längere Zeit aus. Wie ist hier die rechtliche Lage und welche Versicherung hilft nun? „Bei dieser Fallkonstellation greift die Tierhalter-Haftung nach § 833, Satz 1 BGB,“ erklärt Hans-Heinrich von der Kammer, Schadenregulierer bei der Uelzener. „Der Halter des schadenverursachenden Hundes haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden an Dritten, die sein Hund aus der Verwirklichung der Tiergefahr verursacht.“ Diese Schäden umfassen z. B. Verdienstausfall, Zuzahlungskosten oder Haushaltsführungsschäden. Laut von der Kammer kann der Geschädigte vom Tierhalter auch ein verletzungsabhängiges Schmerzensgeld verlangen. Hinzu kommen natürlich noch die Behandlungskosten. Diese gehen in der Regel auf den Krankenversicherer über, werden aber vom Krankenversicherer beim Tierhalter regressiert“, weiß der Schadenregulierer der Uelzener. Gleiches gelte für Aufwendungen anderer Sozialversichersicherungsträger wie z. B. Rentenversicherer.
All das sichert die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab. Spätestens jetzt wird klar, dass dieses Assekuranzprodukt für Hundehalter dringend zu empfehlen ist. Die möglichen Kosten im Schadenfall können schließlich schnell sechs- oder gar siebenstellige Beträge erreichen. Kein Wunder, dass in sechs Bundesländern eine allgemeine Pflicht zur Abschließung einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter besteht: in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Nur in Mecklenburg- Vorpommern besteht diesbezüglich keinerlei Versicherungspflicht. In den übrigen neun Bundesländern gilt eine solche Pflicht nur für bestimmte Hunde. Gerade vor diesem Hintergrund wird interessant, dass die Uelzener bei der Hundehalterhaftpflicht nicht zwischen Rassen oder Alterskategorien unterscheidet. Die Absicherung der Uelzener ist erhältlich in den Varianten basis, premium und premium plus mit den Deckungssummen von respektive 5 Mio., 10 Mio. und 15 Mio. Euro.
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