Völlig unterschätzt

19.12.2019

Foto: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Verbraucherschützer sollten Verbraucher schützen und in die richtige Richtung leiten – und nicht verunsichern und falsche Spuren legen. Sonst könnten Letztere die Leidtragenden sein. Im Fall der Kinderinvaliditätsversicherung ist das so. In der Folge haben sich viele Anbieter von diesem Produkt wieder getrennt oder bewerben es nicht mehr. Dabei gibt es für Eltern handfeste Gründe, genau dieses Produkt abzuschließen.

Es ist schon etliche Jahre her, da kamen die ersten Kinderinvaliditätspolicen auf den Markt – oft mit smarten und kindergerechten Produktnamen. Viele Versicherer versprachen sich davon gute Geschäfte, denn die Absicherung gegen alles und jedes war en vogue. Ihre Zielgruppe: zuvorderst Großeltern, die etwas anderes für ihre Enkel suchten als Ausbildungspolicen oder Sparpläne. Doch der Hype um die neuen Produkte dauerte nicht allzu lange. Nicht zuletzt unter dem Einfluss von Verbraucherberatern jeglicher Couleur ist die Nachfrage eingebrochen, und viele Anbieter haben sich aus diesem Bereich wieder zurückgezogen. Dem tatsächlichen Kundenbedarf haben sie damit keinen Gefallen getan. Denn erstens geht es drum, ein latentes Hochrisiko abzudecken und zweitens spricht die Statistik auch hinsichtlich der absoluten Zahlen eine deutliche Sprache: Laut Statistischem Bundesamt ist mehr als eines von 100 Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren von einer schweren Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 % betroffen. Laut dem Bundesamt waren im Jahr 2017 rund 182.000 Menschen zwischen null und 18 Jahren schwerbehindert – davon 135.649 auf Grund einer Krankheit. Das macht ca. 75 % aller Schwerbehinderungen in dieser Altersklasse aus. Dass vor diesem Hintergrund Unfallversicherungen für Kinder ein Renner sind, die deutlich weitergefassten Policen jedoch nicht, bleibt deshalb unverständlich. Auch für Michael Groß, Hauptabteilungsleiter Tarif der Barmenia Allgemeine: „Behinderungen entstehen bei Kindern noch sehr viel häufiger durch Krankheit als durch Unfälle. 85 % aller Behinderungen bei Kindern werden durch Krankheiten hervorgerufen! Diese Kinder leiden unter Diabetes, Krebs, Epilepsie, Hirnhautentzündung, Nieren- und Leberschäden oder anderen schweren Erkrankungen.“

Besonders schwer wiegt der fehlende sozialrechtliche Schutz. Bei einer krankheitsbedingten Invalidität zahlt weder die gesetzliche Unfallversicherung noch die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente. Bis heute müssen Eltern für den Lebensunterhalt ihrer Kinder mit einer Behinderung fast immer allein aufkommen – und das ein Leben lang. Die Barmenia beispielsweise bietet dafür ihren Kinder-Invaliditäts- Sorglos-Schutz – KISS. Weiter im Geschäft ist auch die DEVK mit »Junior Plus«, wie Rüdiger Burg, Vorstand des Unternehmens, erklärt: „So sind z. B. Impfschäden, Infektionen und Vergiftungen abgedeckt. Außerdem greift die Versicherung bei angeborenen Krankheiten, die bei Vertragsabschluss noch nicht festgestellt wurden. Das gilt auch für neu hinzukommende dauerhafte Erkrankungen.“ Eine Leistung erfolgt ab einem krankheitsbedingten Invaliditätsgrad von nur 25 %. Für die Invalidität durch Unfall muss kein Mindestinvaliditätsgrad erreicht werden. Eine Todesfallleistung kann ebenfalls vereinbart werden. Bei der WGV wiederum kann die Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ) als Einzelvertrag, aber auch als Ergänzung zur normalen Unfallversicherung abgeschlossen werden.

weiter auf Seite 2