Versicherungsbedingungen um Corona erweitert

01.04.2021

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Apella und deren Deutsche Assekuradeur haben ihre Standardklausel bei der Plussimo-Unfallversicherung angepasst und damit auf die Corona-Entwicklung reagiert. Davon profitieren auch Bestandskunden.

Bisher waren in der Standardklausel die namentlich genannten Infektionskrankheiten Borreliose, Brucellose und Cholera abgedeckt. Diese wurden nun durch die allgemeine Formulierung ersetzt, die Impfungen gegen alle Infektionskrankheiten einschließt: “Alle durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen (Impfschäden) sind mitversichert.” Die Rahmenbedingungen enthalten eine Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, wie beispielsweise Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen oder allergische Reaktionen. Zudem muss die Schutzimpfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen oder gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet sein.

“Hätten wir Covid einfach in die Liste bekannter Infektionskrankheiten aufgenommen, würden wir unseren Kunden nicht das Beste bieten. Eine namentliche Liste läuft immer der Realität hinterher, das haben wir in dieser Pandemie lernen müssen”, erläutert Carsten Möller, Generalbevollmächtigter der Deutschen Assekuradeur.

Vom Leistungs-Upgrade profitieren alle ca. 800 Bestandskunden des Plussimo-Konzepts auch ohne Zutun des Maklers. Das ist immer dann der Fall, wenn die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen während der Vertragsdauer ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrprämie geändert werden. Sie gelten mit sofortiger Wirkung. (ahu)