Versicherungen rund ums Feuerwerk
29.12.2014
Wenn es knallt, zischt und kracht, manches einen Schaden macht. In der Silvesternacht gibt es Versicherungen für Schäden rund ums Feuerwerk. Wer zahlt was und welche Versicherungsart ist zuständig?
2014-12-30 (fw/db) Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät der Versicherer HUK-Coburg, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.
Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Der Aufdruck BAM auf der Verpackung sagt aus, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kategorie F2 und ein CE-Kennzeichen darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.
Bevor jemand einen Feuerwerkskörper abschießt, sollte immer die Gebrauchsanweisung gelesen werden und immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen geachtet werden.
Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest und hat der sich nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden des Feuerwerks gehalten, muss er in der Regel haften. Doch zeigt die Praxis: Es ist eher selten, dass man weiß, wer für den Schaden verantwortlich ist. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.
Dietmar Braun