Steiner Gruppe haftet für „Kanada Real Estate Direkt“
01.09.2022
Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Foto: © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Was Vermittler und geschädigte Anleger jetzt tun können
Geschädigte Anleger der Steiner Gruppe, die in das Produkt „Kanada Real Estate Direkt“ investiert haben, sollten nicht länger zögern, zu einem in die Produkte der Steiner Gruppe gut eingearbeiteten Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht zu gehen, um sich beraten zu lassen und ihre Rechte zeitnah geltend zu machen. Denn das Landgericht hat jedenfalls im geführten Prozess ausgeführt: „Demnach begann die Verjährung hier erst mit Schluss des Jahres 2019 zu laufen, in welchem die Zinszahlungen an die Klägerin erstmals ausgeblieben sind und diese deshalb Rechtsrat bei ihren Prozessbevollmächtigten eingeholt hat.“ Folgt man dem, so könnten die Ansprüche der geschädigten Anleger möglicherweise schon Ende des Jahres 2022 verjähren.
Vermittler, die das Produkt selbst vermittelt haben oder Kunden haben, die das Produkt gezeichnet haben, sollten umgehend ihre Kunden aufklären, soweit ihnen dies möglich ist, um ihren Kunden damit die Möglichkeit zu geben, Schadensersatzansprüche rechtzeitig vor dem möglichen Eintritt der Verjährung geltend zu machen.
Gefährlich hingegen dürfte es für Vermittler sein, sich hier vor den Karren der Steiner Gruppe spannen zu lassen und ihren Kunden weiterhin zu raten, erst einmal nichts zu tun und abzuwarten, weil die S + C Treuhandgesellschaft mbH doch nach eigenem Bekunden alles Mögliche tue, um die angeblich vertragsbrüchigen Vertragspartner zur Zahlung zu bewegen. Hier dürfte es sich um reine Ablenkungsmanöver der S + C Treuhandgesellschaft mbH handeln, um von der eigenen Haftung abzulenken, bis Ansprüche der Anleger möglicherweise verjährt sind. Vermittler, die diese Vorgehensweise der S + C Treuhandgesellschaft mbH unterstützen, begeben sich möglicherweise in die Gefahr einer daraus resultierenden eigenen zusätzlichen persönlichen Haftung.
Weitere Produkte der Steiner Gruppe
Auch die weiteren Produkte „Dubai Real Estate Direkt“, „Dubai Real Estate Direkt 2“ und „Kanada Real Estate Direkt 2“ haben sich für die Anleger katastrophal schlecht entwickelt und sind Gegenstand weiterer Klageverfahren geschädigter Anleger vor dem Landgericht Hamburg.
Hinsichtlich des Produktes „Dubai Real Estate Direkt 2“ hat das Landgericht Hamburg in einem von der Anwaltskanzlei Glameyer geführten Verfahren einer weiteren geschädigten Anlegerin nach entsprechendem Vortrag der Anwaltskanzlei darauf hingewiesen: „In der Sache wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren hinreichend dazu vorgetragen haben dürfte, dass die den Anlegern des Produkts „Dubai Real Estate Direkt 2“ versprochen Rendite nicht aus den Erträgen des Anlageobjekts zu erwirtschaften war.“
Dies zeigt sehr deutlich, dass auch die weiteren vorgenannten Produkte sehr problematisch sind und auch die Anleger dieser Produkte nicht zögern sollten, einen in diese Produkte eingearbeiteten Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht aufzusuchen, um sich möglichst zeitnah beraten zu lassen, zumal es bei diesen Produkten noch eine ganze Reihe weiterer schwerwiegende Probleme gibt und auch hier zu befürchten steht, dass die geschädigten Anleger ohne Hilfe eines Anwaltes kein Geld mehr zurückerhalten werden.
Gastbeitrag Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte