Steiner Gruppe haftet für „Kanada Real Estate Direkt“
01.09.2022
Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Foto: © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Das Urteil des Landgerichts Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat die Steiner + Company GmbH & Co. KG und die S + C Treuhandgesellschaft mbH in einem von der Anwaltskanzlei Glameyer geführten Verfahren zum vollumfänglichen Schadenersatz zugunsten der klagenden Anlegerin verurteilt. In der Urteilsbegründung hat das Landgericht mit deutlichen Worten ausgeführt, dass die klagende Anlegerin Schadensersatzansprüche gegen die beiden verklagten Gesellschaften der Steiner Gruppe wegen der von diesen begangenen Straftaten, also der von diesen begangenen vorsätzlichen unerlaubten Handlungen hat. Das Gericht hat dazu im Urteil unter anderem ausgeführt:
„Ausgehend von diesen Maßstäben ist ein vorsätzliches Handeln der TFDC als Täterin und der Beklagten als Gehilfen aufgrund der äußeren Umstände festzustellen. … Auch die Voraussetzungen einer vorsätzlichen Beihilfe durch die Beklagten sind gegeben. Die Beklagten haben das Deutschlandgeschäft der TFDC im Rahmen des Anlageproduktes „Kanada Real Estate Direkt“ maßgeblich initiiert und betrieben, wobei eine Haftung als Mittäter nur deshalb ausscheidet, weil sie die Gelder – wie ausgeführt – nicht für eigene Zwecke vereinnahmt haben. … Der für beide Beklagte in den Jahren 2014/2015 verfassungsmäßig berufene Vertreter Dr. Illya Steiner, auf dessen Erkenntnismöglichkeiten es …. ankommt, durfte auf die Richtigkeit der … erteilten Auskunft nach den für ihn erkennbaren Umständen nicht vertrauen. … Vorliegend ist aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzuges gerechtfertigt (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB), weil es sich bei der Hauptforderung um einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung handelt (s.o.).“
Das Landgericht Hamburg hat damit unmissverständlich klargestellt, dass es sich um vorsätzlich begangene Straftaten der Steiner + Company GmbH & Co. KG und der S + C Treuhandgesellschaft mbH handelt, die sich das vorsätzlich unerlaubte Handeln des Herrn Dr. Steiner zurechnen lassen müssen. Folgt man dem Landgericht Hamburg, dürfte klar sein, dass die Beklagten sowie auch die dahinterstehenden verantwortlichen Personen allen geschädigten Anlegern des Produktes „Kanada Real Estate Direkt“ vollumfänglich auf Ersatz des entstandenen Schadens haften.
Die vom Landgericht festgestellte Haftung umfasst auch die Verzugszinsen der geschädigten Klägerin seit der Einzahlung des investierten Kapitals an die S + C Treuhandgesellschaft mbH sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin.
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