Starke Preissteigerungen in der Pflege erwartet

16.08.2022

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Die gesetzlich vorgeschriebene tarifliche Entlohnung in der Pflege ab September führt zu erheblichen Preissteigerungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) schlägt Alarm: Im Durchschnitt wird im Bundesland eine Erhöhung der Preise für die ambulante Pflege um 20 % erwartet.

Um die höheren Personalkosten durch die tariflichen Löhne refinanzieren zu können, steigen die so genannten einrichtungsindividuellen Punktwerte der ambulanten Pflegedienste – und damit auch die Preise für die Pflegebedürftigen. Für die Kunden eines ambulanten Pflegedienstes bedeutet dies, dass sie für die gleichen Leistungen der häuslichen Pflege nach dem SGB XI, die sie bisher in Anspruch genommen haben, im Durchschnitt circa 20 % mehr zahlen müssen. Diese Preisänderung betrifft alle bisher nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen in NRW und somit die Versorgung von rund 150.000 Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden ab dem 1. September nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, in Höhe eines tariflichen Lohns oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Damit soll der Pflegeberuf attraktiver werden.

Eine Erhöhung der so genannten Pflegesachleistungsbudgets – also der Gelder, die Pflegebedürftige für Leistungen professioneller Anbieter von der Pflegeversicherung erhalten – ist derzeit nicht geplant. Da diese Budgets gedeckelt sind, hat dies zur Folge, dass die Kunden eines Pflegedienstes ab September weniger Pflegesachleistungen beim Dienst einkaufen können oder selbst eine Zuzahlung leisten müssen.

Das Reduzieren von Pflegeleistungen widerspreche dem Pflegeverständnis der Einrichtungen, die Tag für Tag die Pflegebedürftigen versorgen, berichtet der LfK. „Als Arbeitgeber in der Pflege haben die privaten Pflegedienste schon immer einen hohen Wert auf eine gute Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gelegt – beispielsweise mit außertariflichen Lohnbestandteilen wie Dienstwagen oder Einkaufgutscheinen“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Sonst hätten wir erfahrene und am Arbeitsmarkt begehrte Pflegefachkräfte gar nicht im Betrieb halten können. Eine staatlich eingeführte Tarifpflicht in der derzeitigen Form ohne Erhöhung der Pflegebudgets bedeutet eine einseitige Belastung der Pflegekunden und wird auch Auswirkungen auf die Versorgung haben.“ Daher fordert der LfK eine adäquate Erhöhung der Pflegesachleistungsbudgets in der ambulanten Pflege. (hdm)