So funktioniert Rechtsprechung bei der BU
19.11.2018
Claus-Dieter Gorr, geschäftsführender Gesellschafter PremiumCircle Deutschland GmbH / Foto: © PremiumCircle
Das erfuhr finanzwelt auf dem 3. Rechtsymposium der PremiumCircle Deutschland GmbH in Oberursel. Claus-Dieter Gorr, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, ist der Meinung, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten bei BU-Fällen deutlich reduziert werden kann – dafür seien aber die Versicherungen gefordert.
Die Leistungsregulierung bei BU-Versicherungen ist häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Um Vermittlern, Versicherern und Fachanwälten diese komplexe Materie näher zu bringen, veranstaltete die PremiumCircle Deutschland GmbH in Oberursel zum dritten Mal ein Rechtssymposium. Bei seiner Begrüßung machte Claus-Dieter Gorr deutlich, auf welche Probleme BU-Versicherte im Leistungsfall häufig stoßen. „Der BU-Schutzbedürftige muss Geld in die Hand nehmen, um den versicherten Anspruch durchzusetzen“, kritisierte der geschäftsführende Gesellschafter von PremiumCircle. So gäbe es bei einer keiner anderen Art der Versicherung so viele Rechtsstreitigkeiten im Leistungsfall.
Wie diese Rechtsstreitigkeiten im Leistungsfall konkret aussehen, machten im Folgenden Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl deutlich. Die beiden Vorsitzenden Richter an der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin erläuterten anhand zahlreicher Rechtsfälle verschiedenste Fälle, bei denen die Leistungsregulierung in BU-Fällen vor Gericht entschieden wurde. Udo Spuhl machte zu Beginn deutlich, dass damit häufig weniger über den Versicherungsfall gestritten werden als vielmehr über die Frage, ob der Versicherungsvertrag im konkreten Fall überhaupt Anwendung finde. Dr. Sven Marlow wies auf ein wesentliches Problem hin, das in vielen BU-Leistungsfällen zu Schwierigkeiten führe: „Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung“. „Das ist politisch auch nicht gewünscht“, ergänzte sein Mitreferent Spuhl.
Die beiden Experten stellten auf unterhaltsame und interessante Art und Weise zahlreiche Rechtsfälle aus dem Bereich der BU-Leistungsfallregulierung vor und zeigten zahlreiche Probleme auf. So lauern gerade bei den Gesundheitsfragen für die Versicherten zahlreiche Fallen. Auch ist es wichtig auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu achten. So wiesen die Referenten darauf hin, dass die vertraglichen Obliegenheiten bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, andere sind als bei Verträgen, die nach diesem Stichtag geschlossen wurden. Auch beim Begriff der „bisherigen Lebensstellung“, der bei der Verweisung auf einen anderen Beruf wichtig ist, bestehen innerhalb der Rechtsprechung durchaus umstritten. Die Referenten machten außerdem deutlich, dass Steuerunterlagen immer bei der Klärung eines BU-Falles eine wichtige Quelle sind: Wenn ein Selbständiger angibt, 60 bis 70 Stunden die Woche zu arbeiten aber in seiner Steuererklärung ein Einkommen von 600 Euro monatlich angibt, mutet es seltsam an. Das kann auch Folgen für die Feststellung der Berufsunfähigkeit haben.
Dr. Sven Marlow machte auch deutlich, dass die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe im Bereich der BU auch den Juristen das Leben schwer machen. „Für uns ist es schwierig mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen zu arbeiten“. Damit in Zukunft das Thema BU seltener Thema bei Gerichtsverhandlungen ist, richtete Claus-Dieter Gorr abschließend einen Appell an die Versicherer, sich für die Verbesserung der BU einzusetzen.
Wie nach Meinung von Claus-Dieter Gorr Rechtsstreitigkeiten bei BU-Fällen vermindert werden können, lesen Sie auf Seite 2