So ein Schmarrn

05.11.2021

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Das reicht noch nicht

Dagegen stünden jedoch die mannigfaltigen Vorteile. Und in der Tat: Die positiven Effekte einer Entgeltumwandlung sind erstens, dass der Beschäftigte durch die Entgeltumwandlung auch eine attraktive Betriebsrente erwirbt. Zu dieser Betriebsrente gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt zu jedem umgewandelten Beitrag 15 % dazu. Besser geht‘s kaum. Vorteil Nummer zwei ist der Freibetrag für Betriebsrenten in der Leistungs- oder Rentenphase. Dieser Freibetrag gilt seit 01.01.2020 und führt dazu, dass mehr von der Betriebsrente in der Rentenphase übrigbleibt. Denn er regelt, dass in der Rentenphase weniger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Betriebsrente abgezogen werden. Und drittens: Die in diesem Jahr gesetzlich eingeführte Grundrente bringt einen neuen positiven Effekt: Betroffen sind alle, die aufgrund ihres Einkommens etwas mehr als 0,8 Entgeltpunkte im Jahr in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Durch eine Entgeltumwandlung kann dort also ein Anspruch auf Grundrente entstehen. Laura Gersch, Vorstand der Allianz Lebensversicherung, sieht trotz allem weiteren Verbesserungsbedarf: „Mit Blick auf die Riesterrente und Verbesserungen in der bAV spricht sich die Allianz dafür aus, rasch konkrete Maßnahmen zu entscheiden und umzusetzen.“ Dazu gehöre bei Riester-Verträgen, wie im Fünf-Punkte-Plan der Anbieterverbände vorgeschlagen, unter anderem ein insgesamt vereinfachtes Zulageverfahren und eine Anpassung des Garantieniveaus, um Renditechancen zu erhöhen. Letzteres erscheine auch in der bAV bei der Beitragszusage mit Mindestleistung sinnvoll. Zudem wäre eine bessere Durchgängigkeit der Förderung zwischen bAV und privater Vorsorge gerade angesichts wechselnder Erwerbsbiografien ein Baustein, um die Verbreitung der geförderten Altersvorsorge dort zu erhöhen, wo Menschen besonders davon profitierten. Ein Problem bleibt dennoch bestehen: nämlich die niedrige Durchdringung bei Kleinbetrieben. Beeckmann erklärt dies so: „Viele kleinere Arbeitgeber haben Sorge vor einem vermeintlich hohen bAV-Verwaltungsaufwand. Zusätzlich führt die Komplexität des Themas zu einem Informationsaufwand, der als Hemmnis wirkt.“ Gerade in Kleinbetrieben, in denen kein eigener bAV-Spezialist vorhanden sei und der Inhaber alle personalpolitischen Aufgaben selbst übernehme, sei die Hürde hoch.

Hier seien Politik, Versicherer und Berater gefragt. Durch eine einfache Verwaltung der bAV-Verträge, verständliche Unterlagen, Reduzierung der Arbeitgeberhaftung, umfassende Beratung sowie mit einem professionellen bAV-Ansprechpartner an der Seite könne eine stärkere bAV-Durchdringung auch in Kleinbetrieben erreicht werden. Dr. Meissner sieht jedoch noch ein weiteres Problem: „Häufig ist es so, dass in sehr kleinen Betrieben eher Beschäftigte mit geringeren Verdiensten oder Minijobber arbeiten. Das sind Personenkreise, bei denen sich oft die Frage stellt, ob sie am Monatsende noch Geld für die bAV übrighaben.“ Ein richtiger Ansatz sei hier die Niedrigverdienerförderung. Verdient ein Arbeitnehmer weniger als 2.575 Euro im Monat, erhält der Arbeitgeber einen 30-prozentigen Zuschuss auf eine von ihm finanzierte bAV. Diese fasst laut Dr. Meissner trotz Corona langsam Fuß in den Betrieben. Ein weiterer richtiger Ansatz sei auch die Riesterförderung, die nun leider durch die Auswirkungen der Niedrigzinsphase in Frage gestellt werde. (hdm)