Sicher auf großer Fahrt
28.06.2024
Auf Reisen wird Reiselust manchmal zu Reisefrust.
Corona offenbarte die Lücken im Kleingedruckten der Reiseklauseln und
Versicherungsbedingungen. Die Lockdowns und etliche Reiseabsagen sorgten für unbeliebte
Veranstalter, die eine Reisepreiserstattung versagten. Ebenso haperte es mit
dem Schutz unterwegs. Eigentlich sollen auf Reisen Pleiten, Pech und Pannen
schnell behoben sein.
Die Branche boomt und Reiseanbieter versuchen via Portal
und Reisebüro, ebenso Versicherungen an die Reisenden zu bringen. Beratungen
bleiben dabei aus.
Sowohl Mehrfachversicherungen als auch Deckungslücken drohen.
Versicherungsmakler sollten sich auch deshalb die Reiseversicherungen nicht aus
der Hand nehmen lassen.
Beruflich, privat und multiple
Reisen bergen Risiken. Endet der Versicherungsschutz bereits an der deutschen Grenze, kann eine weitergehende Reise unglücklich enden. Deshalb ist beispielsweise der Auslandsreisekrankenschutz weit verbreitet. Versicherte sind im Ausland mit entsprechenden Klauseln quasi wie ein Privatpatient geschützt. Bei gravierenden Erkrankungen spielen Erreichbarkeit sowie Flexibilität des Krankenversicherers für den Reisenden wichtige Rollen. In etlichen Ländern sind die Behandlungen an Kostenübernahmezusagen oder sogar an eine Vorkasse gebunden. Fallen die üblichen Praxiszeiten im Reiseland z. B. in deutsche Nachtzeiten, sind auch zu später Stunde versierte Services und Handlungsvollmachten gefragt. Gehen solche Anfragen aus dem Ausland ins Leere, bleiben Versicherte auf der Strecke. Wie Privathaushalte sollten Unternehmen auf eine Auslandskrankenabsicherung achten, wenn sie Mitarbeiter auf Dienstreisen außerhalb Deutschlands schicken. Die Arbeitgeber sind zuvorderst für einen Kostenersatz verantwortlich und können sich in vielen Fällen nur Teilbeträge von gesetzlichen Krankenkassen zurückholen. Privat Krankenversicherte greifen zumeist auf ihren Krankenvollkostenschutz zurück. Allerdings beeinträchtigt der Kostenersatz im Ausland eine Beitragsrückerstattung und unterliegt vereinbarten Selbstbehalten. Der Arbeitgeber bleibt also gefragt. Auslandsreisekrankenschutz gilt deshalb auch als Beratungseinstieg in die betriebliche sowie private Krankenversicherung.
Noch notwendig oder schon sicher
Mittlerweile sind Mitarbeitertätigkeiten im Ausland Standard in der Betriebs- und Berufshaftpflicht. Die Klauseln sind variantenreich und sollen je nach Betriebsart die Aktivitäten wie Hotelnutzung, Messeteilnahmen oder Beratungen und Montagen absichern. Ähnliches gilt für andere betriebliche Absicherungen wie etwa für Dienstwagen oder die IT im Mobileinsatz. Privatfahrzeuge sind gewöhnlich innerhalb Europas abgesichert. Für eine betriebsbedingte Nutzung können Unternehmen zusätzlichen Fahrzeugschutz z. B. über eine Dienstreisekasko anbieten. Diese übernimmt dann eventuelle Kaskoschäden auf Dienstreisen. Der Fahrzeughalter behält seinen Schadenfreiheitsrabatt. Für das private Reisegepäck und mitgeführte IT bieten beispielsweise Hausrat-, Technik- oder Reisegepäckversicherungen je nach Reise- bzw. Risikosituation Schutz. Die weit verbreiteten einfachen Diebstähle sind dabei häufig ausgeschlossen. Bei Brand, Einbruch oder Raub ist ein Gang zur Polizei für spätere Schadennachweise sinnvoll. Je nach Status bieten Kreditkartenbieter einen Reiseschutz, sofern die Reise über die Kreditkarte gebucht wird. Spätestens im Schadenfall obliegt es Versicherten und Versicherungsmaklern, eine mögliche Mehrfachversicherung offenzulegen. So könnten Sachen unterwegs als Hausrat, Reisegepäck oder eben per Kreditkarte geschützt sein. Ähnliches gilt, wenn Kreditkarten mit Auslandkrankenschutz auf eigenständige Auslandskrankenpolicen von Krankenversicherern treffen.
Für die besonderen Momente
Unfälle im Urlaub sind ein emotionaler Gau, denn die Urlaubszeit sollte unbeschwert sein. Bereits eine Bahnverspätung oder turbulente Flüge belasten viele Reisende. Schwere Krankheiten oder gar Unfälle wiegen ungleich schwerer. Stellen sich noch Deckungslücken im Versicherungsschutz ein, hängt der Segen über der Kundenbeziehung schief. Ein Check vor der Reise sorgt für Klarheit. Bedingungen und Summen zum Fahrzeug- und Privathaftpflichtschutz sollten passen. Erfolgt die Reise per gemietetem Boot, Camper, Motorrad oder Pkw, wird eventuell für diese Mietsachen ein spezieller Schutz benötigt. Für Reisegepäck oder Fahrzeuginhalt kann die Hausratversicherung genügen oder besondere Lösungen schützen den Fahrzeug- und Kofferinhalt. Reiseabbrüche und der Rücktransport von Reisenden sind in den Reisepolicen unterschiedlich geregelt. Fallen Fahrzeug, Fahrer oder Mitreisende aus, organisieren Schutzbriefanbieter den Transport nach Hause. Bei schweren Krankheiten gehört eine Krankenrückkehr via Spezialflugzeug dazu. Im Leistungsfall bieten Kranken- und Unfallversicherer den Versicherten und Mitreisenden vielfache Bleibe- und Rückkehroptionen. Die Kinder erhalten im Bedarfsfall eine Betreuung und Begleitung zur Seite gestellt. Sogar Gebäude- und Hausratversicherer binden die Urlaubsrückreise nach einem Sachschaden in den Schutz ein. In- und Auslandsreisen gehören zum Konsumverhalten vieler Haushalte. Besondere Aktivitäten wie bei Golfreisen, Jagdausflügen oder dem Turn im gemieteten Boot erweitern den Schutzbedarf. Versicherungsmakler sollten deshalb das Geschäft nicht Reisebüros und Buchungsportalen überlassen.
Alles wird gut
Im Schadenfall gehören Versicherungsmakler zu den ersten Ansprechpartnern. Ein Anruf aus dem Reiseland und der Makler schaltet den Versicherer ein. Sind mehrere Verträge betroffen, wie z. B. bei einem Verkehrsunfall die Fahrzeug-, Kranken-, Reisegepäck- und Schutzbriefversicherung, benötigen Kunden ohnehin Maklerunterstützung. Die zufriedenen Kunden danken es irgendwann mit Neugeschäft über die Reiseversicherungen hinaus. (gg)