R+V unterstützt anpassungsfähige Unternehmer
20.04.2020
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In Krisenzeiten ist Anpassungsfähigkeit ein wichtiges Mittel, um möglichst gut durch die schwierige Lage zu kommen. Die R+V Versicherung unterstützt mit dem entsprechenden Sicherungsnetz Unternehmen, die in der Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeit erweitern.
Apotheker, die Desinfektionsmittel herstellen, Brauereien die Kliniken mit Ethanol beliefern, Handwerksbetriebe, die Schutzscheiben für Verkaufstheken produzieren, Restaurants und Buchhandlungen, die ihre Waren jetzt direkt nach Hause liefern oder Selbständige, die aufgrund mangelnder Aufträge als Erntehelfer in der Landwirtschaft aushelfen: Dies sind nur einige Beispiele, wie Unternehmen versuchen in Zeiten der Ausnahmesituation wegen Corona ihren Betrieb am Laufen zu halten und damit ihre Einnahmen zu sichern.
„Wenn sich die Aufgaben verändern, entstehen neue Gefahren. Deshalb müssen sich Unternehmer normalerweise bei ihrer Haftpflichtversicherung melden“, erklärt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V Versicherung. „Um unsere Versicherungsnehmer zu unterstützen, verzichtet wir in dieser Ausnahmesituation auf die Anzeigepflicht. Wir gewähren unseren Kunden ab sofort und automatisch Versicherungsschutz bis zum 30. September für neu hinzukommende Dienstleistungen und Produkte.“
Von dieser vereinfachten Regelung sind lediglich Risiken ausgenommen, für die eine Pflichtversicherung erforderlich ist sowie solche, die im sensiblen Bereich der Krankenhäuser, Rehakliniken sowie von Pflege- und Altenheimen entstehen. Hier muss jede Änderung im Einzelfall geprüft werden. Im Zweifelsfall hat Krüger eine Faustregel für die Kunden parat: „Unternehmer, die sich weiterhin im Rahmen ihrer Branche bewegen, können sich auf der sicheren Seite fühlen. Dazu gehört beispielsweise eine Änderungsschneiderin, die jetzt Gesichtsmasken näht.“ Hier gilt es aber andere Fallstricke zu beachten, weiß der Haftpflicht-Experte: „Schneider sollten unbedingt auf das Wort Schutzmaske oder andere gegebenenfalls geschützte Begriffe verzichten. Das könnte sonst rechtliche Konsequenzen wie Abmahnverfahren nach sich ziehen.“ (ahu)