Riesterrente oder bAV – es gibt keinen Königsweg
14.08.2013
Eine neue DIA-Studie untersuchte, unter welchen Bedingungen welche Form der ergänzenden, staatlich geförderten Altersvorsorge günstiger ist.
(fw) Die in der Öffentlichkeit häufig zu hörende pauschale Argumentation, dass für Personen mit niedrigem Einkommen die Riesterrente wegen der staatlichen Zulagen generell günstiger ausfällt, stimmt nicht. Auch bei geringen Einkommen, sowohl für ledige als auch verheiratete Personen, kann die bAV eine höhere Nettorente ergeben, als dies bei einem vergleichbaren Riester-Vertrag der Fall ist. Das zeigt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Erst wenn mehr als ein Kind vorhanden ist, schlägt das Pendel zu Gunsten der Riesterrente aus.
Das DIA hat für jeweils 34 Musterfälle die Nettorenten der zwölf größten Anbieter am Markt für einen Riesterrenten-Vertrag und für eine Direktversicherung in der bAV ermittelt und verglichen. Bei einer Nettokapitalanlage von jeweils 100 Euro monatlich wurde berechnet, welche Effekte sich durch die staatlichen Zulagen und die Verschiebung der Besteuerung in die Rentenphase ergeben und welche Leistung nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für die Alterssicherung zur Verfügung steht. Anders als in vielen bislang veröffentlichten Berechnungen verglich das DIA dabei nicht nur die garantierte, sondern auch die prognostizierte Rente, da dem Sparer später diese Rente zur Verfügung steht, auch wenn sie nicht vom Versicherer garantiert wird.
Die Studie führte zu dem Schluss, dass es kein klares Votum für die eine oder andere Vorsorgeform gibt. So führt zum Beispiel der Zuschlag von 0,25 Prozent für einen Single ohne Kinder in der Pflegeversicherung dazu, dass auch bei geringen Einkommen die bAV günstiger ist als die Riesterrente, trotz der Grundzulage für den Riester-Vertrag. Erst die Zulagen für Kinder lassen einen Vorteil für die Riesterrente entstehen. Bei einkommensstärkeren Sparern (2.500 Euro/Monat) hingegen liegt die Riester- Rente unabhängig von der Kinderzahl im Vorteil, während sich ab 3.000 Euro monatliches Einkommen die Situation wieder umkehrt. Dann wirken die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase stärker als die Zulagen, die für die Riesterrente gewährt werden.
Bemerkenswert an den Berechnungen des DIA ist auch die Weise, in der bei steigenden Einkommen die bAV-Renten netto sinken, wofür die wachsende Steuerprogression wegen der höheren gesetzlichen Rente und die zusätzliche Belastung durch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich sind. Im Zusammenhang damit verweist das DIA noch einmal darauf, dass bei Entscheidungen für die zusätzliche Altersvorsorge immer auch die kumulierte Steuer- und Abgabenbelastung im Rentenalter berücksichtigt werden muss.
Die Untersuchungen des DIA liefern für das Gros der abhängig Beschäftigten eine modellhafte Entscheidungsgrundlage. So zeichnete sich insgesamt die Tendenz ab, dass die Vorteile für die bAV umso stärker wiegen, je höher das Einkommen ist, weil die Bruttoanlage in der langen Ansparphase die Nachteile der vollen Belastung mit Sozialabgaben und die Steuerprogression aufwiegen.
Grundsätzlich sollten vor der Entscheidung für einen Vertrag aber in jedem Fall eine Abwägung an Hand der individuellen Bedingungen vorgenommen werden. So könnte zum Beispiel bei Personen mit einem höheren Einkommen, die drei oder mehr Kinder haben, die Riesterrente wegen der insgesamt höheren Zulagensumme besser ausfallen.
Die gesamte Studie mit einer Beschreibung der Methodik und allen Ergebnissen zu den Musterfällen steht auf www.dia-vorsorge.de zum Download zur Verfügung.