Rentenpaket II braucht solide Finanzierung

26.07.2023

Klaus Morgenstern. Foto: DIA

Eine solide und transparente Finanzierung der mit dem geplanten Rentenpakeit II vorgesehenen Reformen der gesetzlichen Rente fordert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). „Anderenfalls entpuppt sich das Ganze als ungedeckter Scheck“, warnt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Die Bundesminister Heil und Lindner haben in dieser Woche angekündigt, dass sie noch im Sommer einen Gesetzentwurf für das schon seit längerem avisierte Rentenpaket II vorlegen wollen.

Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die dauerhafte Etablierung der Haltelinie beim Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent. Nach der jetzigen Gesetzeslage würde diese Haltelinie nur noch bis 2025 gelten. Eine Beibehaltung dieser Grenze führt allerdings wegen der demografischen Entwicklung, das zeigen Berechnungen anerkannter Wissenschaftler, zu erheblichen finanziellen Belastungen im Umlagesystem der gesetzlichen Rente. „Die Bundesregierung muss aufzeigen, wie diese Reform finanziert werden soll“, verlangt Morgenstern. Anderenfalls sei das Versprechen, damit die gesetzliche Rente für nachfolgende Generationen zu stabilisieren, ein Taschenspielertrick. Diese müssen ohne tragfähige Finanzierungsstrategie das eingefrorene Rentenniveau durch immer weiter steigende Rentenbeiträge selbst bezahlen. Die bislang geltende Obergrenze bei den Beiträgen soll nach den vorliegenden Informationen zum Rentenpaket II aufgegeben werden.

„In der jüngeren Vergangenheit galt bei Rentenreformen immer das Ziel, die Belastungen zwischen den Generationen ausgewogen aufzuteilen. Diesem Prinzip droht mit dem Rentenpaket II nun das Ende“, stellt der DIA-Sprecher fest. Der zweite Teil des Rentenpakets, die Teilkapitalisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, das sogenannte Generationenkapital, wird nämlich nur wenig Entlastung der Finanzlage bewirken. Dafür sind die vorgesehenen zehn Milliarden Euro viel zu gering und werden erst in etwa zehn Jahren wirksam. Nach Meinung von Experten wäre dafür mindestens das Zehnfache als Kapitaleinlage erforderlich. (fw)