„Regelung der Unternehmensnachfolge ist absolute Vertrauenssache“

01.09.2020

Stefan Eishold, CEO Arcus Capital AG / Foto: © Arcus Capital

finanzwelt:Sie stehen als Investor ja im Wettbewerb mit anderen Beteiligungsgesellschaften. Wie kommen Sie denn an die jeweiligen Unternehmen? Stefan Eishold: Wir haben ein großes Netzwerk in Deutschland aus dem laufend Beteiligungsangebote an uns herangetragen werden. Absolut entscheidend bei den Verhandlungen ist es dann, Vertrauen aufzubauen. Wir führen deshalb nicht nur offene Gespräche mit dem Firmeninhaber, sondern stellen uns auch der Belegschaft vor und erläutern, wie wir arbeiten. Ein Schlüssel zu einer erfolgreichen Unternehmensübernahme ist außerdem die Rückbeteiligung des Alteigentümers. Dabei bleibt der Verkäufer mit einer Minderheitsbeteiligung im Unternehmen und kann die weitere Entwicklung, etwa als Beirat oder Berater, mit zeitlich reduziertem Aufwand mitgestalten. Die Rückbeteiligung kann der Unternehmer auch an seine Kinder weitergeben. So bleibt das Unternehmen der Familie potentiell langfristig erhalten. Insgesamt ist die Beteiligung des Alteigentümers ein wichtiges Signal für Kontinuität im Management des Unternehmens. Die Rückbeteiligung ist häufig auch der Schlüssel wenn die Verkaufsverhandlungen stocken, etwa weil Verkäufer und Käufer unterschiedliche Vorstellungen über den Kaufpreis haben. Man muss verstehen, dass es vielen Verkäufern aufgrund der persönlichen Bindung an die Firma schwer fällt, objektiv auf den Wert des Unternehmens zu blicken. Nicht selten verlangt der Verkäufer daher einen Preis, der über dem eigentlichen Marktwert liegt, allein um den Verlust des Lebenswerkes zu kompensieren. Doch mit einer Rückbeteiligung an der neuen Erwerbergesellschaft kann dieser Knoten gelöst werden.

finanzwelt: Wie läuft denn eine Rückbeteiligung der Eigentümer konkret ab? Stefan Eishold: Der Verkäufer wird nach der Transaktion mit einer Minderheitsbeteiligung in den Kreis der neuen Gesellschafter mit aufgenommen. Der Vorteil dieser Lösung liegt für den Verkäufer darin, dass sich seine Rückbeteiligung in der Regel auf den Anteil des Verkaufspreises beschränkt, der durch Eigenmittel finanziert wird. Wird der Deal zum Beispiel zur Hälfte aus Eigen- und Fremdkapital finanziert und will sich der Verkäufer mit 30 Prozent seines ursprünglichen Verkaufserlöses an der gemeinsamen Holding rückbeteiligen, so muss er bei einem Eigenkapitalanteil von 50 Prozent auch nur 15 Prozent des Verkaufserlöses einbringen. Der Verkäufer profitiert also finanziell. Hinzu kommt, dass die Rückbeteiligung steuerlich optimiert werden kann, indem der Verkäufer seine Anteile nicht komplett an die Erwerbergesellschaft veräußert, sondern nur einen Teil davon im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen eine Minderheitsbeteiligung eintauscht. In diesem Fall handelt es sich um einen reinen Anteilstausch, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral gestaltet werden kann. (lvs)