Provisionsverbot = sozialpolitische Verwerfungen?
06.02.2023
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487 v. 2.2.2023) an die Bundesregierung.
„Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Mio. Einwohnern hat Deutschland eine bedeutende Rolle. Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Schließlich hätte deren Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Wir fordern daher eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, so Heinz.
„Die Provisionsvermittlung eröffnet auch Kunden mit einem geringen Budget eine qualifizierte Beratung.”
Der BVK kämpft dafür, den Verbrauchern eine Wahlfreiheit zwischen provisionsbasierter Vermittlung und Honorarberatung zu lassen. Denn sie hat sich in der Bundesrepublik bewährt und führte zu einem sehr hohen Absicherungsniveau.
„Die Provisionsvermittlung eröffnet auch Kunden mit einem geringen Budget eine qualifizierte Beratung, ohne dass diese sofort ein Honorar auf den Tisch blättern müssen, auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt“, betont BVK-Präsident Heinz. „Unter sozialen Gesichtspunkten ist sie deshalb absolut zu bevorzugen. Und wir fürchten, dass ein Provisionsverbot nicht nur zu einer mangelnden Absicherung, sondern in der Folge auch zu sozialpolitischen Verwerfungen führen könnte.“
Der BVK kritisiert scharf die von der EU initiierte Provisionsverbotsdebatte. Schließlich sind in der Vergangenheit zahlreiche Regulierungen in Kraft getreten, die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots behaupteten Fehlanreize weitgehend eliminiert haben. Auch die alljährlichen Veröffentlichungen des Versicherungsombudsmann mit verschwindend geringen Beschwerdequoten weisen dies nach.
„Hinzu kommt noch, dass in den Niederlanden, dem einzigen EU-Mitgliedsstaat mit Provisionsverbot, nach Erlass des Verbots ein Rückgang in der Anlageberatung festgestellt wurde “, erklärt der BVK-Präsident. „Für ein ideologisch motiviertes Provisionsverbot in der ganzen EU haben wir deshalb überhaupt kein Verständnis, zumal es auch die rund 190.000 Versicherungsvermittler ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berauben würde. Daher sind wir auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion sehr gespannt.“ (ml)