Plädoyer für IHK-Aufsicht

09.07.2019

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Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler soll laut Koalitionsvertrag schrittweise auf die BaFin übertragen werden. Damit soll eine „einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht“ sichergesellt werden. Dieses Ziel wird zwar von der Initiative Pools für Makler unterstützt. Diese fordert aber, dass die Vermittleraufsicht, auch der § 34d und § 34i-Vermittler, durch die IHKen erfolgt.

Als Begründung für ihre Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler durch die IHK führt die Initiative die guten Erfahrungen der letzten Jahre an. So hätten die IHKen, die seit 2013 die Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen, in dieser Zeit nachgewiesen, dass sie eine erfolgreiche Aufsicht durchführen können. Dies habe auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP noch im März 2018 bestätigt.  „Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden.“ Auch eine vergleichbare Regulierungstiefe wurde von der Bundesregierung im Februar 2017 bestätigt „Die Finanzanlagenvermittler unterliegen nach der Gewerbeordnung Bestimmungen, die den vergleichbaren Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechen.“ Diese Erkenntnis führte zu dem logischen Schluss: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern.“

Diese Situation habe sich nicht verändert. So wären keine Probleme erkennbar, die aufgrund der gewerberechtlichen Vermittleraufsicht entstanden oder wenigstens begünstigt worden seien. Die Skandale um Infinus, Prokon, S&K, P&R oder der Deutschen Bank würden vielmehr zeigen, dass es bei der Produkt- bzw. Institutsaufsicht Defizite gäbe.

Gegen eine BaFin-Aufsicht der § 34f Vermittler würden zudem noch folgende Gründe sprechen.

  • Kostenrisiko: Das vorhandene Umlageprinzip für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen wird sehr wahrscheinlich zu deutlich höheren Kosten im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen.
  • Diese erhöhten Kosten werden dazu führen, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen werden. Die unabhängige Finanzanlagenberatung in Deutschland wird spürbar leiden.
  • Finanzanlagenvermittler werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKn erhalten, da die BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist.
  • Die Aufsicht würde noch mehr zerstückelt (statt vereinheitlicht), da die Versicherungsvermittler mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung bei den IHKn verblieben. Es gäbe somit einen „Aufsichtsriss“ quer durch die Vermittlerunternehmen.
  • Eine einheitliche Vermittleraufsicht bei den IHKen würde eine konsistente Aufsicht über alle Erlaubnistatbestände hinweg ermöglichen.

Die Initiative Pools für Makler fordert deshalb den Erhalt der bewährten und gewachsenen Aufsichtssysteme für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler, den „Stopp der Pläne für einen unsinnigen bürokratischen Aufwand für den Wechsel hin zu einer BaFin-Aufsicht“ sowie klare Vorgaben für eine bundesweit einheitliche Aufsicht für unabhängige Berater und Vermittler mit Zulassung nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung unter dem Dach der IHKen. (ahu)