Pflegebedarf nicht unterschätzen
20.01.2016
Timon Heinrich
Kapitalanleger bedienen sich oft eines Hausverwalters, um ihren Eigentümerpflichten nachzukommen. Tipps für die Auswahl.
Für viele Deutsche ist die Immobilie ein beliebtes Investitionsobjekt. Doch irgendwann merkt auch der Kapitalanleger, dass eine Immobilie einer gewissen Pflege bedarf. Und je älter ein Gebäude ist, desto häufiger muss man sich um Instandsetzungsmaßnahmen kümmern, um den Wert wenigstens zu erhalten.
Üblicherweise bedient sich ein Kapitalanleger eines professionellen Hausverwalters, um seinen Eigentümerpflichten nachzukommen. Dazu gehören nicht nur die ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber dem Mieter, den verschiedenen Dienstleistern und Versorgern sowie im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den Miteigentümern, sondern auch ein Mindestmaß an Pflege und Instandhaltung der Immobilie.
Dieser Aufwand fällt bei Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen nicht an. Wenn man sich nicht kümmern will, belässt man seinen Wertpapierbestand durchaus über Jahre unverändert in seinem Bankdepot. Die Bank rechnet Gebühren und Abgeltungssteuern standardisiert ab, und nur der Eigentümer selbst bestimmt, ob er Veränderungen herbeiführt oder einfach nichts tut. Die Beauftragung eines unabhängigen Vermögensverwalters ist eine sinnvolle Alternative, eine Notwendigkeit besteht jedoch nicht.
Ein reines Abwarten bei vermietetem Immobilieneigentum ist schlechterdings unmöglich. Um nicht selber die aktive laufende Betreuung von Mietern, die Koordination von Handwerkern, die Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Auswahl der erforderlichen Gebäudeversicherungen durchführen zu müssen, ist die Einschaltung eines Verwalters unumgänglich. Bei der Wahl einer geeigneten Hausverwaltung sind besonders folgende Punkte zu beachten:
- Ausreichende Anzahl fachlich qualifizierter Mitarbeiter
- Gute Erreichbarkeit für Eigentümer und Mieter
- Termintreue
- Zugriff auf hinreichend verfügbare und qualitativ bewährte Handwerker ohne versteckte Provisionsvereinbarungen
- Gut aufbereitete Abrechnungen für Mieter und Eigentümer, auch zur Weitergabe an den jeweiligen Steuerberater
- Transparentes Berichtswesen gegenüber den Eigentümern
- Gute Referenzen
- Konsequentes Mahnwesen
- Vermietungsaktivitäten als optionale Zusatzleistung
Darüber hinaus gilt es für Eigentümer und Hausverwalter gleichermaßen, gemeinsam einen aktiven Dialog zu pflegen. So können aufkommende Schwierigkeiten rechtzeitig angepackt und die Immobilie werterhaltend gepflegt werden. Anders als Wertpapiere haben Gebäude keine Tageskurse und sind auch nicht so liquide handelbar. Dafür schwanken die Preise in kurzer Zeit auch nicht so stark. Aber gerade im erwähnten Niedrigzinsumfeld gehören Immobilien zu einer ausgewogenen Vermögensstruktur, um einen attraktiven laufenden Ertrag zu erzielen. Und die erwähnten Pflichten kann man glücklicherweise weitestgehend delegieren!
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Autor: Timon Heinrich, Hansen & Heinrich AG
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