PECURIA und DI Deutschland.Immobilien AG kooperieren

27.09.2024

Pascal Kleine. Foto: Pecuria

PECURIA, ein Spezialist für den Einzelvertrieb von nachhaltigen Pflegeappartements, und die DI Deutschland.Immobilien AG (DI) als Projektgesellschaft und Anbieterin für Anlage-Immobilien, sind eine strategische Partnerschaft eingegangen. DI wird im Rahmen dieser Kooperation neue PECURIA-Appartements an ausgewählten Standorten exklusiv an ihren breit gefächerten Kundenkreis vertreiben.

„Über diese besondere Kooperation mit dem Spezialisten für Anlage-Immobilien erweitern wir das Kundenpotenzial für unser besonderes Anlageprodukt. Mit dieser Zusammenarbeit werden gleichermaßen die DI-Kunden, DI als Vertrieb und PECURIA profitieren. Wir sind überzeugt, den DI-Kundinnen und Kunden mit dem PECURIA-Sortiment attraktive Anlagemöglichkeiten zu bieten. Der Mix aus höchst energieeffizienten Immobilien gepaart mit der Absicherung gegen potenziellen Mietausfall sowie der Option auf einen Pflegeplatz im Rahmen des bevorzugten Belegungsrechts zeichnet unsere Objekte besonders aus“, so Pascal Kleine, Geschäftsführer der PECURIA.

Vorteile von Pflegeappartements als Kapitalanlage

Der Kauf eines Pflegeappartements gleicht dem Kauf einer Eigentumswohnung, nur dass auf die spätere Nutzung durch den Erwerber kein Anspruch besteht. Dies wird allerdings durch das in das PECURIA-Angebot integrierte vorrangige Belegungsrecht an rund 155 Pflegestandorten in Deutschland wieder ausgeglichen. Pflegeappartements haben gegenüber der klassischen Eigentumswohnung auch eine Vielzahl an Vorteilen: Die Mieteinnahmen sind durch langfristige Generalmietverträge mit solventen Betreiberpartnern über viele Jahre planbar und sicher. Sollte doch ein Betreiber in die Insolvenz geraten, springt das Miettreuhandkonto der PECURIA ein und zahlt dem Eigentümer die Mieten bis zu einem Anschlusspachtvertrag weiter. Auch der Verwaltungsaufwand bleibt für den einzelnen Eigentümer von Pflegeappartements aus, da die zwischengeschaltete Verwaltung die Koordination mit dem Betreiber übernimmt. Dieser verantwortet wiederum die Vermietung der einzelnen Appartements, die monatlichen Mieteinnahmen sind dadurch auch unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Appartements gesichert. Aufwendungen für Neuvermietung, Kleinreparaturen oder Renovierungen betreffen den Kapitalanleger in der Regel aufgrund entsprechend ausgestalteter Pachtverträge mit dem Betreiber ebenfalls nicht. (fw)