Niedrigere Beiträge dank Neuregelung

17.07.2020

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Seit heute gilt eine Neuregelung für Unfälle mit Anhänger. Die R+V Versicherung senkt deshalb die Haftpflicht Beiträge für Anhänger.

Wenn ein Fahrzeug mit einem Anhänger einen Unfall verursacht, mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers die Kosten teilen. Diese Regelung basierte auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs und bedeutete für die Versicherer einen hohen Verwaltungsaufwand. Mit der seit heute geltenden gesetzlichen Neuregelung muss bei einem Unfall mit Anhänger nun nur noch die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Der Versicherer des Anhängers wird nur noch dann zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt, bspw. wenn ein Reifen platzt. „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss“, erklärt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. „Das geben wir an unsere Kunden weiter und senken die Tarife für die Haftpflichtversicherung von Anhängern. Die Neuregelung tritt zum 17. Juli 2020 in Kraft. Die R+V wird daher die Haftpflichtbeiträge für Anhänger in ihrem aktuellen Tarif, der zum 1. Juli eingeführt wurde, kurzfristig absenken." (ahu)