Neue Praxis-Police für Ärzte

01.03.2017

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Wo viele persönliche Daten anfallen, müssen diese vor Raub und Missbrauch geschützt werden. Dies ist vor allem in medizinischen Praxen der Fall. Ein Spezialversicherer schützt und schult das Personal.

Der Maklerversicherer Hiscox meldet die Erweiterung seines Portfolios von Deckungskonzepten und speziellen Versicherungslösungen mit der Cyber- und Sachversicherung um eine Kombinationspolice für niedergelassene Ärzte. Der Spezialversicherer biete ab sofort dieser Berufsgruppe einen lückenlosen Versicherungsschutz für alle Schäden aus Cyber-Angriffen an der Praxis-IT und medizinischem Gerät sowie Schäden an der Elektronik oder am Praxisinventar.

„Arztpraxen sind mit speziellem Inventar, hochwertigen medizinischen und elektronischen Geräten und teuren Arzneimitteln ausgestattet, die für den Schadenfall abgesichert werden sollten“, sagt Irit Will, Product Head Commercial Property bei Hiscox Deutschland.

„Daneben sind Patientendaten ein äußerst wertvolles und schutzbedürftiges Gut. Die Police deckt Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Datendiebstahl, aber auch Betriebsunterbrechungsschäden, beispielsweise wenn der Arzt durch die bösartige Verschlüsselung der elektronischen Krankenakten keine Patienten mehr behandeln kann. Unsere kombinierte Cyber- und Sachversicherung bietet einen umfassenden Schutz für alle Praxiswerte und leistet darüber hinaus schnelle Hilfe bei allen Fällen von Cyber-Kriminalität und Hackerangriffen“, so Experte Ole Sieverding, verantwortlich für Hiscox Product Head Cyber & Data Risks.

Lückenlose Deckung für Ärzte und Praxen

Hiscox biete mit der Cyber- und Sachversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und psychologische Psychotherapeuten ein aufeinander abgestimmtes Deckungskonzept, das sämtliche Bestandteile der Cyber-, Sach- und Elektronikversicherung miteinander vereint. Versicherte und Versicherungsmakler können so Deckungslücken vermieden, die bei einem Einzelabschluss auftreten könnten. Auch im Schadenfall zahlt sich die Kombination aus, da die Schadenbearbeitung bei nur einem Versicherer liegt. Rechtsauseinandersetzungen für Abgrenzungen bei Policen von unterschiedlichen Versicherern entfallen, da nur ein Haus aus einer Hand in der Leistungspflicht steht. Selbstverständlich kann sowohl die Cyber- als auch die Sachdeckung separat als Einzelpolice abgeschlossen werden.

Hiscox-Expertise für Cyber-Risiken

Wenn Patientendaten verloren gehen, nicht mehr zu zugänglich sind, gestohlen oder manipuliert werden, müssen Ärzte mit hohen Regresskosten aus Patientenklagen rechnen und sich mit weitreichenden Informations- und Meldepflichten auseinandersetzen.

Die Cyber-Komponente der Deckung bietet umfassenden Schutz vor den Folgen aus Hacker- und Virenangriffen oder Datenrechtsverletzungen. Im Falle einer Cyber-Erpressung, sorgt der Versicherer bei Bedarf auch die Krisenkommunikation und leistet Rechtsbeistand, sowie deckt die dafür anfallenden Kosten. Zusätzlich sind Schäden an medizinischen Geräten eingeschlossen, die aus einem Hackerangriff resultieren.

Kostenfreie Präventions-Seminare

Ärzte und ihr Praxispersonal profitieren auch von den bewährten Assistance-Leistungen von Hiscox. Im Rahmen des Versicherungsschutzes erhalten sie als Mehrwert ein kostenfreies Cyber-Training für die Belegschaft zur Aufklärung und Sensibilisierung gegenüber digitalen Risiken. Cyber-Kriminelle haben vor allem bei einem laxen Umgang mit Passwörtern, E-Mails oder externen Datenquellen leichtes Spiel, das kann durch Aufklärung gemindert oder beseitigt werden. Darüber hinaus wird bei Vertragsabschluss ein von IT-Experten entwickelter Cyber-Krisenplan zur Verfügung gestellt, der die wichtigsten Maßnahmen im Ernstfall bereithält und dabei hilft, schnell und richtig zu handeln, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Im Krisenfall steht ein komplettes IT-Krisenteam den Versicherten zur Seite. Entweder telefonisch über eine durchgängig geschaltete Krisenhotline oder im Bedarfsfall auch beim Versicherten vor Ort. Das Expertennetzwerk der Hiscox-Partner unterstützt nachhaltig bei der Wiederherstellung des IT-Systems und der Daten.

Allgefahrendeckung für Sachwerte

Im Rahmen der Sachversicherung sind das gesamte Praxisinventar sowie elektronische Geräte und die Medizintechnik zum Neuwert geschützt. Auch Arzneimittel, die in einer Kühlung aufbewahrt werden, sind im Versicherungsumfang inbegriffen sowie Geräte und Medizintechnik bis zu einem Wert von 50.000 Euro, die der Arzt außerhalb der Praxis, beispielsweise auf Hausbesuchen, benötigt. (db)