Muss Karlsruhe über Soli-Abschaffung entscheiden?

15.11.2019

Womöglich muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Soli-Abschaffung beschäftigen / Foto: © Klaus Eppele - stock.adobe.com

Bei einer Familie mit Alleinverdiener und zwei Kindern muss bis zu einem Einkommen von 152.000 Euro kein Soli gezahlt werden, bis 221.000 Euro der verminderte Satz. Wenn beide Elternteile verdienen, zahlen sie bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreslohn von ca. 164.000 Euro keinen Soli und bis 234.000 Euro den verminderten Satz. Auch viele Handwerker können sich über die Reform freuen: So sind laut Bundesfinanzministerium 88 % der zur Einkommenssteuer veranlagten Gewerbetreibenden vom Soli befreit, was ca. 370.000 Personen betrifft. Weitere 27.000 müssen den verminderten Satz zahlen.

Schlechte Nahrichten gibt hingegen es für Unternehmer, die eine GmbH betreiben und dafür Körperschafssteuer zahlen müssen, denn diese müssen weiterhin den vollen Soli zahlen. Auch Sparer, die mehr als 801 Euro Zinsen pro Jahr verdienen, müssen auf ihre Kapitalerträge weiterhin Soli zahlen.

Geht das alle mit rechten Dingen zu?

Dass die Zulage nur für 90 % und nicht für alle Steuerzahler wegfällt, wird von Seiten der Wirtschaft kritisiert. So bezeichnete Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur den Soli als „Strafsteuer für die Mitte der Gesellschaft“, denn es würden vor allem Unternehmer, Selbständige aber auch gut verdiendende Facharbeiter belastet. Deshalb hat der Verband laut Ohoven bereits eine Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet, die beim Bundesverfassungsgericht eingereicht würde, sobald das „verfassungswidrige Gesetz“ in Kraft getreten ist. Auch innerhalb des Bundestages gibt es erhebliche Kritik an der nun erzielten Einigung: So wollen Union und FDP dass der Soli im kommenden Jahr komplett und für alle wegfällt. Sie äußern dabei ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken: So sind sie der Meinung, dass ab nächstem Jahr kein neuer Soli mehr verlangt werden dürfe, das der Solidarpakt zur Unterstützung der neuen Länder auslaufen würde. Wenn er nicht reagiere, müsse Finanzminister Scholz den Steuerzahlern in wenigen Jahren 50 Mrd. Euro zurückzahlen. Die Bundesregierung weist die Bedenken allerdings zurück, denn die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung seien noch längst nicht gestemmt. (ahu)