Münchener Verein: Mehr Flexibilität und neue Tarife bei der Rentenversicherung
11.01.2024
Foto: Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe © Münchener Verein
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat den Bereich der fondsgebundenen Rentenversicherung überarbeitet. Mit neuen Produktfeatures wie der CashOption und einem Steuersparmodell möchte der Versicherer neue Maßstäbe in der Altersvorsorge setzen.
Die umgestaltete Produktpalette soll Kunden mehr Flexibilität und Auswahl bei gleichzeitig niedrigeren Kosten bieten. Die verbesserte Fondswelt ermöglicht den Zugang zu einer breiten Palette diversifizierter Fonds, die sich durch niedrigere Gebühren und potenziell höhere Renditen auszeichnen.
Effiziente Rentenvorsorge essenziell für finanzielle Sicherheit
„Eine effiziente Rentenvorsorge ist essenziell für finanzielle Sicherheit im Alter“, erklärt Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Mit diesen Neuerungen bieten wir unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen, um das volle Potenzial ihrer Rentenversicherung auszuschöpfen – für sie selbst und ihre Angehörigen.“
Ein besonderes Highlight ist die neu eingeführte CashOption. Diese ermöglicht Versicherungsnehmern, bereits ab einer Summe von 200 Euro regelmäßige Teilentnahmen aus ihrem Fondsguthaben vorzunehmen. Diese Option bietet eine flexible, vorgezogene Rente und lässt gleichzeitig das verbleibende Kapital am Markt partizipieren.
Steueroptimiertes Konzept „Erben und Schenken“
Das innovative Konzept „Erben und Schenken“ ermöglicht eine steueroptimierte Übertragung von Vermögen innerhalb gesetzlicher Freibeträge. Versicherungsnehmer können sowohl als Schenkender als auch Beschenkter auftreten, wobei die Verfügungsgewalt über die Anlage bis zum Lebensende des Schenkenden erhalten bleibt.
Die Teilung der Versicherungsgemeinschaft erfolgt zu 1% für den Schenkenden und zu 99% für den Beschenkten, wobei die Rolle der versicherten Person frei gewählt werden kann. Der große Vorteil für den Schenkenden: Er überträgt 99% der Versicherungsnehmereigenschaft, hat aber immer noch ein Veto-Recht bei Vorgängen wie z.B. bei der Entnahme von Vermögen oder einer Kündigung.
So bleibt die Verfügungsgewalt über die Geldanlage zu Lebzeiten des Schenkenden erhalten. Im Todesfall des Schenkenden fällt die Erbschaftssteuer nur in Höhe von 1% des geschenkten Betrages an. Falls der Tod innerhalb der Ansparphase eintritt, sind keine Kapitalertragssteuer zu zahlen, sofern die schenkende Person auch die Rolle der versicherten Person innehat.
Zudem beinhaltet das neue Tarifwerk eine individualisierbare Rentengarantiezeit von bis zu 40 Jahren. Diese Option sichert Hinterbliebenen eine vereinbarte Rente oder Kapitalabfindung bis weit über das hundertste Lebensjahr. (mho)