Mit CCP gegen erneute Finanzkrise

20.12.2016

Oliver Dreher © CMS Hasche Sigle

Prävention

Ähnlich wie bereits Banken, sollen künftig auch CCPs dazu verpflichtet werden, sogenannte Sanierungspläne zu erstellen. Diese sollen Maßnahmen vorsehen, die über die bisherigen Vorschriften (beispielsweise aus der EMIR-Verordnung) hinausgehen. Die Pläne, die durch die zuständigen Aufsichtsbehörden zu prüfen sind, sollen spezifisch für CCPs relevante Risiken abdecken, beispielsweise den möglichen Ausfall von Clearingmitgliedern oder das Auftreten sonstiger Risiken und Verluste für die CCPs, wie etwa durch Betrugsfälle oder Angriffe auf die IT-Sicherheit.

Frühzeitiges Eingreifen

Für den Fall, dass finanzielle Schwierigkeiten absehbar werden, sollen zudem Maßnahmen vorgesehen werden, die ein frühzeitiges Entgegenwirken ermöglichen. Hierzu sollen die zuständigen Aufsichtsbehörden über besondere Interventionsbefugnisse verfügen. Ebenso soll es möglich sein, dass die betreffenden Behörden den CCPs aufgeben, besondere Maßnahmen in die Sanierungspläne aufzunehmen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um ein frühzeitiges Entgegenwirken im Krisenfall zu erleichtern.

Abwicklungsbefugnisse und –instrumente

Wie im Hinblick auf die Sanierungs- und Abwicklungsregelungen für Kreditinstitute, soll auch für CCPs ein Rahmen geschaffen werden, der es im Extremfall ermöglicht, eine CCP abzuwickeln, wenn sie ausfällt oder auszufallen droht. Eine solche Möglichkeit soll jedenfalls für den Fall vorgesehen werden, dass der Ausfall der CCP nicht in anderer Weise abgewendet werden kann, ohne dass die Stabilität des Finanzsystems gefährdet würde. Wie auch im Falle der betreffenden Regelungen für Banken, sollen die möglichen Maßnahmen – nach Äußerungen der EU-Kommission - dabei so getroffen werden, dass die Steuerzahler möglichst wenig belastet und Anteilseigner und sonstige Investoren ebenfalls bei Verlusten herangezogen werden.

Internationale Zusammenarbeit der Behörden

CCPs sind vor allem grenzüberschreitend - und in vielen Fällen sogar global – tätig. Hierauf müssen auch die zuständigen Behörden ihr Vorgehen abstimmen. Die neuen Vorschläge beinhalten daher auch Regelungen, die den Behörden ein abgestimmtes und wirksames internationales Vorgehen ermöglichen sollen.

weiter auf Seite 4