Mit CCP gegen erneute Finanzkrise
20.12.2016
Oliver Dreher © CMS Hasche Sigle
Vor diesem Hintergrund wurde ein bereits in Teilen des Marktes (nämlich bei vielen börsengehandelten Finanzinstrumenten) bewährtes Konzept "neu entdeckt": die Abwicklung von Finanztransaktionen über eine sogenannte "zentrale Gegenpartei" (central counterparty oder auch "CCP"). Die Idee dabei: viele Marktteilnehmer schließen Geschäfte einer bestimmten Art mit ein und derselben Gegenpartei ab, die speziell dafür gegründet wurde, sich zwischen alle anderen Marktteilnehmer zu schalten. Diese CCP unterliegt einem bestimmten aufsichtsrechtlichen Regime und ihre Geschäfte werden idealerweise durch besondere Vorschriften des internationalen Insolvenzrechts einer möglichst einheitlichen Regelung unterzogen. Durch entsprechende Maßnahmen, sowie verschiedene sonstige Schutzmechanismen, soll die CCP letztlich als sicherer "zentraler" Vertragspartner für alle anderen Marktteilnehmer agieren. Über die geschlossenen Verträge, die anderen Vertragsparteien und die (standardisierten) Vertragsinhalte wird zudem Transparenz geschaffen. Gewährleistet wird die Verbindung zu einem CCP über Banken, die als sogenannte "Clearingmitglieder" agieren.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist bereits 2012 die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation oder auch "EMIR") in Kraft getreten.
Nun hat die EU-Kommission Vorschläge für eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens veröffentlicht. Der Gedanke dahinter: die Nutzung der CCPs ist ein maßgeblicher Baustein für die Sicherheit der Finanzmärkte und soll in seiner Bedeutung noch weiter wachsen; nach Angaben der EU-Kommission wurden im Jahr 2015 durchschnittlich über 50 % des weltweiten Geschäfts mit OTC-Derivaten im Wert von fast 5 Billionen US Dollar zentral über CCPs abgewickelt. Wenn also ein maßgeblicher (und auch aus Sicht der Aufsichtsbehörden weiter wachsender) Teil der internationalen Finanzmärkte über derart relevante Einrichtungen betrieben wird und werden soll, müssen die CCPs als tragende Säulen auch in der Lage sein, die daraus erwachsenden Lasten und Risiken zu tragen.
Aus dieser Erwägung heraus adressiert die EU-Kommission mit den neuen Vorschlägen zu "EU-Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien" nun das mögliche Szenario, dass CCPs – als systemrelevante Marktinfrastrukturen - in Schieflage geraten.
Der nun vorgeschlagene Rechtsrahmen für CCPs enthält zum einen Regelungen, die mit denen für die Sanierung und Abwicklung von Banken vergleichbar sind. Solche Regelungen für Banken sind (auf Grundlage der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten) bereits seit einiger Zeit in Kraft.
Da CCPs jedoch eine ganze Reihe von Unterschieden zu Banken aufweisen, sieht der neue Vorschlag gezielte Instrumente vor, die stärker auf die Ausfallmanagement-Prozesse von CCPs und ihre sonstigen Betriebsabläufe und -strukturen ausgerichtet sind.
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