MiFID-Recorder – Software für rechtskonformes Taping

05.12.2023

Taping – Telefonate über Finanzberatungen müssen aufgezeichnet und archiviert werden! Foto: © pixabay

Ein MiFID-Recorder gewährleistet das rechtskonforme Taping der telefonischen und elektronischen Kommunikation zwischen Finanzdienstleister und Kunden.

Taping – Telefonaufzeichnung nach MiFID II Anforderungen

Die Finanzkrise 2008/2009 hat die Finanzwelt von unten nach oben gedreht. Viele Anleger wussten ob der Verfilzungen der Geldmärkte gar nicht, welche toxischen Werte in ihrem Depot landeten. Allein in Deutschland verloren Tausende von Investoren ihre gesamten Ersparnisse durch die wenig transparenten Lehman-Zertifikate. Daher wurden im Nachhinein zahlreiche Gesetze und Regelungen erlassen, damit sich dieses Desaster nicht wiederholt.

Auch die Aufseher in Brüssel waren alarmiert. Sie führten daher ein 20.000-seitiges Regelwerk mit der Bezeichnung MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) ein. Die Regelung trat 2014 mit dem Ziel in Kraft, um die Finanzmärkte transparenter zu gestalten. Seit 2018 kommt sie zur Anwendung. Ein wichtiger Bestandteil von MiFID II ist das Taping. Unternehmen aus der Finanzbranche werden damit verpflichtet, telefonische Beratungsdienstleistungen rechtskonform aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre lang zu archivieren.

Was wird unter MiFID II verstanden?

Das Regelwerk MiFID II ist eine Neufassung der MiFID I-Regelungen aus dem Jahre 2007. MiFID II soll in Verbindung mit MiFIR (Markets in Financial Regulation) mehr Stabilität in die Finanzmärkte bringen und deren Integrität und Transparenz steigern.

Neben zahlreichen weiteren Vorgaben umfasst das Regularium auch die Verpflichtung zur Gesprächsaufzeichnung gemäß MiFID II-Anforderungen. Im August 2020 wurde die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) erlassen, die die Aufzeichnung von solchen Telefonaten festschreibt, die beratenden und vermittelnden Inhalts sind.

Wer ist von MiFID II betroffen?

Unter die Regelung fallen alle Vermittler von Finanzprodukten. Dabei handelt es sich in der Regel um Finanzdienstleister wie Banken, Finanzberater, Broker und Fondsgesellschaften.

Welche Gespräche müssen aufgezeichnet werden?

Beim Taping handelt es sich um die rechtssichere Dokumentation von Telefonaten zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kunden, sofern sie die Annahme, Weiterleitung und Ausführung von Aufträgen umfassen. Das gilt auch für die gesamte Kommunikation, die auf elektronischen Kanälen zustande kommt. Die Dokumente sind fünf Jahre lang zu archivieren. Kommt es zu Auffälligkeiten, verlängert sich die Frist automatisch auf sieben Jahre.

Welche Inhalte sind von Taping betroffen?

Die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Zweifelsohne müssen alle Gespräche aufgezeichnet werden, die mit einem konkreten Geschäft in Verbindung stehen. Bezieht sich die Kommunikation jedoch nicht auf ein greifbares Produkt, ist ein Taping nicht notwendig. Auch die Terminierung für ein späteres Beratungsgespräch muss nicht festgehalten werden.

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