Mehr Transparenz durch Einheitsbeitrag

25.03.2013

Neu im arbeitgeberfinanzierten Kranken-Kollektivgeschäft sind Einheitsbeiträge für alle Versicherte. Die Transparenz und Gleichbehandlung aller Gruppenmitglieder wird so gewährleistet und der Aufwand für Arbeitgeber minimiert.

26.03.2013 (fw/db) Die Gothaer Krankenversicherung AG bietet ab April 2013 die Tarife im arbeitgeberfinanzierten Kranken-Kollektivgeschäft wahlweise mit altersunabhängigen Einheitsbeiträgen an. Damit wird die Kollektivversicherung deutlich transparenter, individuelle Rückfragen zur Beitragshöhe fallen nicht mehr an.

Voraussetzung für den Abschluss einer Kollektivversicherung mit Einheitsbeitrag ist die vollständige Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber. Weiter müssen zum einen mindestens 90 Prozent der versicherungsfähigen Mitarbeiter im Kollektiv sein und zum anderen darf eine Mindestzahl an versicherten Personen nicht unterschritten werden. Versicherte Personen können hierbei nur die Mitarbeiter des Unternehmens sein. Die Kollektivversicherung wird so transparenter für alle.

Potentielle Streitpunkte zwischen den Mitarbeitern über einen unterschiedlich hohen Beitrag und die damit verbundene unterschiedlich hohe Förderung durch den Arbeitgeber entfallen. Durch den Einheitsbeitrag kann ebenso sichergestellt werden, dass die Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistungen durch den Arbeitgeber für keinen Mitarbeiter überschritten wird.

Gothaer Krankenversicherung AG