Magus Finanzconsulting: Josef Bader in erster Instanz verurteilt
07.02.2013

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Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Geschäftsführer Josef Bader erstinstanzlich wegen Bestechung im Geschäftsverkehr zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Bader kündigte Revision gegen das Urteil an und hofft seinerseits auf eine Reduktion des Strafmaßes. Dies ist einer aktuellen Pressemitteilung zu entnehmen.
(fw/ah) "Das Gericht ließ sich im Prozess nicht davon überzeugen, dass der ehemalige Geschäftsführer der Magus Finanzconsulting, Wemding, weder aktiv noch passiv an der Bestechung des damaligen Betriebsratsvorsitzenden der Ulmer Iveco-Magirus beteiligt war. Es ging immerhin um individuelle Verträge zur betrieblichen Altersversorgung für mehr als 2.000 Iveco-Mitarbeiter. Die Magus war nach einem Ausschreibungsverfahren damit beauftragt worden. Die Maklergesellschaft hatte für die bAV-Beratung und Durchführung das überzeugendste Konzept entwickelt. Bereits im vergangenen Sommer wurde ein Handelsvertreter, der den Kontakt zwischen Iveco und Magus zustande gebracht hatte, wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gleichermaßen erhielt der ehemalige Betriebsratsvorsitzende eine Bewährungsstrafe wegen Bestechlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft Ulm, die dem Bestechungsvorwurf nach einer anonymen Anzeige nachging, ließ sich trotz einer Fülle gegenteiliger Beweise nicht von ihrer Auffassung abbringen, dass die Gelder über die Magus Finanzconsulting zum Zweck der Bestechung zur Verfügung gestellt worden waren. Josef Bader wurde der Mittäterschaft bezichtigt. Ob die Revision zu einem milderen Urteil führt, bleibt abzuwarten."

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