Lebensarbeitszeitkonten: Pilotabschluss mit bundesweiter Bedeutung
19.09.2022
Foto: © Exposé GmbH – stock.adobe.com
Die AWO Unterfranken und die Gewerkschaft ver.di haben einen Pilottarifvertrag für Lebensarbeitskonten vereinbart. Dieser Tarifvertrag kann bundesweit für alle Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit, soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft ein Vorbild sein. Die Produktlösung für die AWO Unterfranken hat die R+V entwickelt. Auf einem Lebensarbeitszeitkonto (LAZ-Konto) sparen Beschäftigte für eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit.
Auf dieses Konto zahlen sie beispielsweise Teile des Gehalts (regelmäßige oder einmalige Zahlungen) oder Arbeitszeitguthaben (aus Mehrarbeit oder Überstunden) ein. Tage und Stunden werden dabei in Euro umgerechnet. Das so angesparte und verzinste Guthaben samt der pauschalen Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers können die Beschäftigten für eine bezahlte Auszeit verwenden.
In der Regel nutzen sie das Guthaben für sogenannte Sabbaticals, das heißt für berufliche Auszeiten von einem Monat bis zu einem Jahr, etwa für Reisen, Fortbildungen oder Familienbetreuungszeiten. Besonders innovativ ist, dass diese Guthaben nun auch zur finanziellen Aufstockung einer phasenweise eingegangenen Teilzeitbeschäftigung genutzt werden können. Selbstverständlich können die Guthaben auch für einen früheren Rentenantritt oder längere Auszeiten verwendet werden. Ein wesentlicher Vorteil des LAZ-Kontos ist das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses während der Freistellung.
Die neue Vereinbarung zum LAZ-Konto können die rund 3.000 Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterfranken nutzen. Der Tarifabschluss gilt bundesweit als Vorbild für die Unternehmen im ver.di-Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. Derzeit arbeiten in der Branche allein bereits über zwei Mio. Beschäftigte als Pflegekräfte. Die Entscheidung des Arbeitnehmers für ein LAZ-Konto ist freiwillig. Er kann das entsprechende Angebot seines Arbeitgebers auch ablehnen.
Weiter auf Seite 2