Kombinierte D&O-Straf-Rechtsschutz-Versicherung

06.10.2013

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Die Gothaer hat in Kooperation mit der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG eine kombinierte Directors & Officers-Straf-Rechtsschutz-Versicherung entwickelt.

(fw) Geschäftsführer und Vorstände sind einer besonderen Haftungssituation ausgesetzt: Sie sind dem Unternehmen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie „die Sorgfalt eines ordentlichen, gewissenhaften Geschäftsführers" vermissen lassen und dem Unternehmen ein Vermögensschaden entsteht. Geschäftsführer haften im Übrigen nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch für das Fehlverhalten anderer Organmitglieder und das grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Beruflich begangene Pflicht-verletzungen können so sehr schnell in den privaten Ruin führen. Besonders brisant ist hierbei die Umkehr der Beweislast: Im Falle einer vorgeworfenen Pflichtverletzung muss der Beschuldigte die Beweisführung zu seiner Entlastung führen.

Mit dem kombinierten Produkt erhalten nun Geschäftsführer oder Vorstände einen vollwertigen D&O-Schutz inklusive Straf-Rechtsschutz-Deckung. Das Kombi-Produkt wurde aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach möglichst breiter Rundum-Absicherung bei Managementfehlern und Strafverfahren entwickelt, so die Gothaer. Über die neue Kombi-Police könne das persönliche Risiko von Geschäftsführern oder Vorständen, für Fehler im Rahmen ihrer Tätigkeit mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen zu werden, abgesichert werden. Die anfallenden Kosten von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren für sämtliche für das Unternehmen tätige Personen werden hierbei über den ROLAND Straf-Rechtsschutz-Baustein gedeckt.

Merkmale des Kombi-Produkts:

  • D&O- und Straf-Rechtsschutz-Deckung in einer Police
  • Neue Rundum-Absicherung bei Managementfehlern
  • Alleinstellungsmerkmale: Kündigungsverzicht im Schadenfall, deutlich erhöhte Sublimits, Mitversicherung des Regresses und Möglichkeit der Wiederauffüllung der Deckungssumme nach Versicherungsfall

„Das neue Konzept enthält einige Alleinstellungs-Merkmale wie den Kündigungsverzicht im Schadenfall auch bei der Straf-Rechtschutz-Deckung, deutlich erhöhte Sublimits, die Mitversicherung des Regresses der Versicherungsnehmerin sowie die Möglichkeit zur Wiederauffüllung der Deckungssumme", so Frank Huy, Leiter des Bereiches Financial Lines bei der Gothaer. Durch das kombinierte Bedingungswerk habe der Kunde auch bei der Regulierung klare Vorteile: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Leitungs- und Aufsichtsorgane ziehen häufig zivilrechtliche Inanspruchnahmen nach sich, so dass beide Bereiche involviert sind. Hier sei nun gewährleistet, dass der Leistungsfall schnell und kompetent entweder vom D&O-Versicherer Gothaer oder dem Versicherer der Unternehmens-Straf-Rechtsschutz-Deckung ROLAND bearbeitet wird.

Weiterer wesentlicher Vorteil der Kombi-Police seien die gegenüber Einzelverträgen günstigeren Beiträge. „Mit dem neuen Kombi-Produkt werden das Leistungsspektrum für Geschäftsführer und Vorstände zielgruppengerecht erweitert und Synergien optimal genutzt. So erhalten Kunden einen größeren Schutzschirm", hebt Bettina Hesse, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz und unter anderem zuständig für das Industriegeschäft, hervor.

Deckungshighlights Gothaer D&O-Versicherung

  • Weitgehender Kreis versicherter Personen, wie Interimsmanager, Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche- und sonstige besonders Beauftragte
  • Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern
  • Vorsatzausschluss nur bei „dolus directus": Es besteht Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen mit bedingtem Vorsatz. Des Weiteren kein Ausschluss „Vorsätzliche Pflichtverletzung" bei Verletzung von unternehmensinternem Recht
  • Mitversicherung des Regresses der Versicherungsnehmerin bei den versicherten Personen bei Vertragsstrafen, Geldbußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter
  • Wiederauffüllungsmöglichkeit der Deckungssumme bei ganz- oder teilweisen Verbrauch durch eingetretene Versicherungsfälle
  • Abwehrkostenzusatzlimit
  • Versicherung von Fremdmandaten in externen Unternehmen und in Verbänden und gemeinnützigen Organisationen ohne Sublimit

Deckungshighlights ROLAND Straf-Rechtsschutz

  • Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern sind für sämtliche Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen versichert
  • Versicherungsschutz besteht auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen bei Zustimmung durch den Versicherungsnehmer
  • Versichert sind auch Kosten für arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche Verfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die in ursächlichem und unmittelbarem Zusammenhang mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeits-Verfahren stehen
  • Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen im Falle von ehrenrührigen Behauptungen in der Presse
  • Vorsorglicher Rechtsschutz bereits vor der unmittelbar drohenden Einleitung des Ermittlungsverfahrens, wenn die Einleitung verhindert werden soll
  • Exklusives Sublimit zum erweiterten Steuer-Straf-Rechtsschutz
  • Verzicht auf schadenfallbedingte Kündigung
  • Umfassendes Paket von Serviceleistungen

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www.roland-rechtsschutz.de