Klage gegen POC-Vermittler abgewiesen
06.06.2017
Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Heute hat das Landgericht Berlin erneut eine Anlegerklage wegen angeblicher Falschberatung abgewiesen. Das Besondere dabei war, dass das Gericht die Argumente der Beklagtenseite für so überzeugend befand, dass es noch unmittelbar in der Gerichtsverhandlung im Wege eines sogenannten Stuhlurteils die Klage abwies. Üblicherweise geben die Gerichte am Ende der mündlichen Verhandlung einen Termin bekannt, an dem das Urteil verkündet wird. Dieser liegt in der Regel einige Woche später. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Sozietät Peres & Partner, der den beklagten Finanzdienstleister in dem Haftungsprozess verteidigte, hierzu: „Die Rechtslage war aus meiner Sicht eindeutig. Ich drang daher auf ein sofortiges Stuhlurteil, um meiner Mandantin die unangenehme – und oftmals emotional belastende – Wartezeit bis zum Verkündungstermin zu ersparen. Der vorsitzende Einzelrichter folgte meinen Argumenten und wies die Klage unmittelbar in der mündlichen Verhandlung ab.“
In der Klage ging es um eine Beteiligung an der POC Growth 2. GmbH & Co. KG. Ein Finanzdienstleister wurde auf Schadenersatz verklagt, weil sich ein Anleger falsch beraten fühlte. Nach Meinung des Finanzdienstleisters habe jedoch keine Anlageberatung vorgelegen und es hätten keinerlei Pflichtverletzungen bestanden. Aufgrund einer ausführlichen Vermittlungsdokumentation, die schon zum Zeitpunkt der Zeichnung den Anforderungen der FinVermV (Finanzmittelvermittlerverordnung) genügt, war das Gericht davon überzeugt, dass der Emissionsprospekt vor der Zeichnung dem Kläger vorlag, was der Kläger schließlich auch einräumte. Der vorsitzende Einzelrichter stellte klar, dass man einen Emissionsprospekt, den man vor der Zeichnung erhält, auch lesen muss. Somit bleibe kein Raum für eine Falschberatung.
Die Klagepartei hatte zahlreiche angebliche Aufklärungsdefizite geltend gemacht. „Bei der Verteidigung stützten wir uns im Wesentlichen auf den – aus unserer Sicht – fehlerfreien Emissionsprospekt und arbeiteten in den Schriftsätzen genau diejenigen Stellen heraus, an denen auf die betreffenden Risiken hingewiesen wird“, so Rechtsanwalt Sochurek.
Nach Auffassung des Gerichts waren die Risikohinweise im Prospekt ausreichend, um eine ordentliche Aufklärung zu bewirken, weshalb das Verfahren durchaus auch für andere Finanzdienstleister betreffend POC von Interesse ist. Prospektfehler wurden nicht festgestellt.
Sochurek hält es für unwahrscheinlich, dass der betreffende Kläger in Berufung geht: „Das Stuhlurteil hatte nach meiner Wahrnehmung schon eine demoralisierende Wirkung. Außerdem wäre der Prozess nach meiner Rechtseinschätzung auch in der Berufung vollkommen aussichtslos.“
Peres & Partner, Rechtsanwalt Sochurek, konnte bislang alle von ihm für Vermittler geführte POC-Prozesse gewinnen. „Kein Anleger konnte gegen einen von uns vertretenen Vermittler mit einem Anspruch durchdringen. Wichtig ist auch bei POC, dass die betroffenen Vermittler von ihrem Anwalt im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausführlich auf die mündliche Verhandlung, insbesondere deren Ablauf, vorbereitet werden, da dies für viele Vermittler schlichtweg Neuland ist und auf diese Weise die natürliche Nervosität vor einem Prozess deutlich gesenkt werden kann. Ferner muss man sich Zeit nehmen, sich mit den Fällen inhaltlich befassen und sich genau mit dem Mandanten abstimmen, denn jeder Fall ist anders.“ (ahu)