KfW-Förderstopp aufgehoben

22.02.2022

Foto: © nmann77 - stock.adobe.com

Erst vor wenigen Wochen verkündete die KfW einen Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (finanzwelt berichtete). Nun wurde die Förderung zumindest für Bestandsgebäude wieder aufgenommen und geht ohne Änderungen weiter.

Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ weist darauf hin, dass die Bundesregierung die finanzielle Förderung für energetische Sanierungen zum Effizienzhaus ab heute weiterführt. Förderfähig sind Gesamtsanierungen und Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie zuvor. Der Tilgungszuschuss liegt zwischen 25,5 % und 45 %, hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die EE-Klasse bringt zudem weitere 5 % mehr Fördergeld. Mit ihr steigen die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.00 Euro pro Wohneinheit an. Wer das eigene Haus also nach Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 Euro pro Wohnung. Die weiteren Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen ebenfalls wie gehabt weiter. Die Bundesregierung plant zudem eine stärkere Förderung der Effizienzhausklasse 40, ab wann und in welcher Höhe ist jedoch noch unklar.

Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen sind wieder förderungsfähig

Für Einzelmaßnahmen stehen i.d.R. 20 % Förderung zur Verfügung, für neue Heizungen sind bis zu 55 % Förderung möglich. Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführen lässt, erhält zudem einen Bonus bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts von 5 %. Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinanderfolgende Jahre beantragt werdern, wobei der iSFP-Bonus jedes Mal erneut hinzukommt. Bedingung dafür ist eine Verbesserung der energetischen Qualität, dafür gibt es sogar Kontrollen vor Ort. Antragsberechtigt sind sowohl für Einzelmaßnahmen wie auch Gesamtsanierungen sind neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter und Contractoren. Diese benötigen jedoch eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse laufen über das BAFA, Einzelmaßnahmen-Kredite über die KfW. Für Gesamtsanierungen ist weiterhin die KfW zuständig.

Im Neubau war ein Wegfall der Effizienzhausklasse 55 bereits seit einiger Zeit vorgesehen, diese endete mit dem Förderstopp eine Woche früher als geplant und wird nicht erneut aufgenommen. Durch den Wegfall aller Förderungen fehlten wichtige Gelder für die besonders wichtige Sanierung des Gebäudebestandes. Der energetisch ineffiziente Altbestand ist maßgeblich für den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor verantwortlich. Die Wiederaufnahme der Förderung von Sanierungen des Gebäudebestandes ist also ein wichtiger Schritt, die schlechte Energiebilanz der Immobilienwirtschaft zu verbessern. „Die Sanierungsförderung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, kommentiert Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Ich kann Sanierungswilligen nur raten, mit ihrem Energieberater zu klären, wie sie dieses neu aufgelegte Förderangebot bei ihnen nutzen können.“ (lb)