Kein Raum für Nachlässigkeiten
02.11.2020
Myrko Rudolph, Gründer und Geschäftsführer exapture GmbH / Foto: © expautre GmbH
Kenne deinen Kunden: Ein Grundsatz, der sich allein aus marketingtechnischen Gründen für Unternehmen jeglicher Art als relevant erweist. Wer Erfolg haben möchte, muss mit Wissen über Bedürfnisse und Gewohnheiten des Kunden aufwarten können. Für Finanzinstitute operiert das Know-Your-Customer-Prinzip aber zusätzlich in einer völlig anderen, nämlich rechtlichen, Dimension: Sie müssen ihre Kunden kennen, um im Fall einer Gesetzesübertretung der Nachweispflicht gegenüber den zuständigen Behörden im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) nachkommen zu können. Bereits 1993 fand der Straftatbestand der Geldwäsche seinen Weg in deutsche Gesetzbücher. Nun nimmt die zweite und neuste Verschärfung seit dem 1. Januar 2020 erstmals auch Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler zusätzlich mit in den Verpflichtetenkreis auf. Selbstverständlich ist diese Ausweitung mit einigen Veränderungen für die Neuintegrierten verbunden – fallen sie nicht unter bestimmte Ausnahmen, kommt nun auch auf sie ein umfangreicher Pflichtenkatalog zu. In der Regel bestehen Verpflichtungen zur Identifizierung durch den Vermittler dann, wenn die jeweilige Beteiligungssumme 15.000 Euro übersteigt oder Verdachtsmomente in Bezug auf den baldigen Kunden bestehen. Allein das Ausmaß der Regelungen kann auch nach fast einem Jahr Rechtmäßigkeit noch zu Verwirrung und damit zu falscher Handhabung führen. Softwarelösungen in Kombination mit automatisierten Arbeitsabläufen können eine mögliche Fehlerrate jedoch erheblich reduzieren.
GwG vs. Datenschutz
Geldwäsche lässt sich als Verschleierung der wahren Herkunft von illegalen Einnahmen definieren, wobei diese in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt werden. Da solche Machenschaften für Behörden von außen nur schwer zu erkennen sind, braucht es Hilfe von den Finanzinstituten selbst, festgehalten durch die Sorgfaltspflichten. Dazu gehören sowohl bestimmte Maßnahmen zur Sicherung als auch die Befugnis, jegliche Verstöße oder auch bereits Verdachte zu melden. Um diesen Auftrag in einem umfassenden Maße ausüben zu können, arbeiten die Verpflichteten nach dem Know-Your-Customer-Prinzip, welches beispielsweise auch Kopien der Ausweise ihrer Kunden erfordert. Grundsätzlich kollidiert dieses Vorgehen mit der Regierungsbegründung zum Personalausweisgesetz. Doch wer sich als freier Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler im Verpflichtetenkreis wiederfindet, hat sich anhand der Ausweisdokumente zu vergewissern, dass die zu erhebenden Angaben – das heißt Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnanschrift – der Wahrheit entsprechen. Auch das Einscannen von Personalausweisen sieht die zuständige Behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), als zulässig an. Um eine datenschutzrechtliche Absicherung zu gewährleisten, hilft es auch immer noch, jeden Fall einzeln auf seine rechtliche Verpflichtung im Zusammenhang mit dem GwG zu prüfen.
Gewissenhaft arbeiten – mit Unterstützung
Alle nachfolgend getroffenen Maßnahmen bauen auf die sorgfältige Erkennung der Kundenidentität auf, weshalb Genauigkeit im Aufnahmeprozess eine enorme Bedeutung zukommt. Von der Risikoanalyse über Verdachtsmeldungen bis hin zur möglichen Kooperation mit den zuständigen Finanz- und Rechtsbehörden greift alles auf die zu Anfang erhobenen Daten zurück – die erfolgreiche Durchsetzung des Geldwäschegesetzes steht und fällt mit ihrer Erfassung und Dokumentation. Doch wo immer der menschliche Faktor ins Spiel kommt, entsteht auch Potenzial für Fehler und die Gesetzgebung bietet keinen Raum für Nachlässigkeiten. Schon bei der ersten Überarbeitung 2017 erhöhte die deutsche Bundesregierung die Sanktionen drastisch: Bei Verstößen müssen freie Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler mit einem Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes rechnen, für nicht wenige eine existenzgefährdende Summe. Abhilfe können Softwarelösungen schaffen. Durch die Automatisierung der erforderlichen und zuvor händisch durchgeführten Prozesse lässt sich sowohl effizienteres als auch weniger fehleranfälliges Arbeiten gewährleisten. Eine deutliche Erleichterung für freie Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler, die sich mit der Umsetzung des komplexen Geldwäschegesetzes auch noch ein Jahr nach Aufnahme in den Verpflichtetenkreis schwertun.
Gastbeitrag von Myrko Rudolph, Gründer und Geschäftsführer exapture GmbH