IVG: Gericht gibt grünes Licht für Schutzschirmverfahren
21.08.2013
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Das Amtsgericht Bonn hat dem Antrag der IVG Immobilien AG zur Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Nutzung des Schutzschirmverfahrens stattgegeben. Als vorläufiger Sachwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.
(fw/kb) Der Antrag wurde laut IVG unausweichlich, nachdem sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten (SynLoan I/LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) nach mehreren Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames Sanierungskonzept verständigen konnten. Damit sei das Ziel, die Unterstützung aller Kapitalschichten zur Restrukturierung der Gesellschaft zu finden, nicht erreicht worden. Jetzt will der Vorstand die Gespräche mit den Gläubigern unter dem Schutzschirmverfahren weiter vorantreiben.
Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr eingeführt. In dem Verfahren können sich Unternehmen in Abstimmung mit den Gläubigern durch einen Insolvenzplan restrukturieren und sanieren. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei in den Händen des Unternehmens selbst.
IVG verwaltet nach eigenen Angaben an 19 Standorten mit rund 550 Mitarbeitern Assets in Höhe von 21,1 Milliarden Euro.