Infinus-Wirtschaftsprüfer muss haften!
10.08.2020
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Mit 22.000 geschädigten Anlegern, die mehr als eine Mrd. Euro Forderungen angemeldet haben, gehört die Insolvenz der Infinus Gruppe im Jahr 2014 zu den größten Finanzskandalen Deutschlands. Für den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens gibt es nun schlechte Nachrichten.
Am Mittwoch hat das OLG Dresden die Haftung des Wirtschaftsprüfers der Infinus Gruppe bestätigt. So habe dieser leichtfertig die ihn als Experten treffenden Pflichten verletzt, sein Verhalten sei bei der gebotenen Gesamtschau gerade in Bezug auf die arglos zeichnenden Anleger als gewissenlos und sittenwidrig zu beurteilen. Erstritten wurde das Urteil von Rechtsanwältin Eva-Maria Ueberrück von der Kanzlei MATILL. Die Anwältin freut sich, dass die bereits positive erstinstanzliche Entscheidung nunmehr ihre Bestätigung gefunden hat. Zugleich hofft sie, dass möglichst viele Anleger ihr seinerzeit investiertes Kapital zurückerhalten. (ahu)